Soziale Absicherung für Selbständige

Nicht selten kommt beim Start in die Selbstständigkeit die soziale Absicherung zu kurz. Fragen dazu sollten schon in der Gründungsphase betrachtet werden. Das schützt vor Versäumnis von Meldepflichten.

Wahl der richtigen Kranken- und Pflegeversicherung 

Selbstständige können bei der Krankenversicherung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung wählen. Welche Form der Krankenversicherung empfehlenswert ist, ist von persönlichen, beruflichen und familiären Faktoren abhängig.  
Der gesetzliche Krankenkassenbeitrag ist einkommensabhängig, der Beitrag privater Anbieter richtet sich nach persönlichen Faktoren. Der Beitrag für Selbstständige wird von einem fiktiven Mindesteinkommen (2022: 1.096,67 €) berechnet. Durch die optionale Wahl von Krankengeldanspruch und dem Zuschlag zur Pflegeversicherung wird der Beitrag ergänzt. Mit dem jahresabschließenden Einkommenssteuerbescheid erfolgt die genaue Berechnung. Nachzahlungen werden fällig, wenn das Ergebnis die ursprüngliche Planung übersteigt. Es empfiehlt sich für diesen Fall eine Rücklage zu bilden. 

Erwerbsminderung, Absicherung der Familie, Aufbau einer Altersvorsorge  

Grundsätzlich sollte das Gespräch mit der  Deutschen Rentenversicherung (DRV) schon in der Vorbereitungsphase der Gründung geplant werden. Für einzelne Tätigkeiten, so zum Beispiel Selbständige mit einem Auftraggeber und ohne Angestellte, sind in der Gesetzlichen Rentenversicherung  pflichtversichert
Das Leistungsangebot der DRV umfasst unter anderem die Altersrente, Schutz bei Erwerbsminderung, Rehabilitation und Hinterbliebenenrente.  Wer nicht per Gesetz versicherungspflichtig ist, kann die Versicherungspflicht beantragen, oder eine freiwillige Versicherung wählen. Ein klärendes Gespräch unterstützt die Entscheidungsfindung. Weitere Varianten privater Vorsorge ergänzen das Angebot. 
Eine Variante der DRV ist die Pflichtversicherung auf Antrag, wobei Selbstständige bis zu 5 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen können. Das Leistungsangebot ist gleich dem der gesetzlichen Pflichtversicherten, jedoch ist während der Selbstständigkeit keine Kündigung möglich. Bei der Wahl der freiwilligen Versicherung werden mit freiwillig gezahlten Rentenbeiträgen Rentenansprüche erworben oder erhöht, bisherige Anwartschaften gehen nicht verloren. 

Gesetzliche Unfallversicherung 

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ( DGVU), die in Berufsgenossenschaften aufgeteilt ist, beinhaltet die Unternehmerhaftpflicht. Jedes Unternehmen muss nach der Gründung der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Auf der Grundlage dieser wird festgestellt, ob Beitragspflicht besteht. Versichert werden Mitarbeiter, die Kosten trägt das Unternehmen. Auch wenn es keine Mitarbeiter gibt, können sich Unternehmer freiwillig versichern. Einige Berufsgruppen sind per Gesetz oder Satzung pflichtversichert.