Der Weg zum Gründungszuschuss - Gründen aus der Arbeitslosigkeit

Das Wichtigste in Kürze

Der Gründungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Arbeitssuchende, die den Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wagen. Existenzgründer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhaltes und zur sozialen Absicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. 

Antragsunterlagen

Um den Gründungszuschuss beantragen zu können, müssen Sie ein schlüssiges Gründungskonzept, also einen Geschäftsplan vorlegen. Dieser sollte die folgenden Punkte enthalten:
  • Angaben zur persönlichen Qualifikation: Stellen Sie dar, welche fachlichen und kaufmännischen Fähigkeiten und Fertigkeiten Sie für Ihr Vorhaben mitbringen.
  • Die Idee hinter Ihrer Existenzgründung: Beschreiben Sie, welche Idee hinter Ihrer Gründung steckt, warum gerade diese Idee so besonders ist und wie Sie mit Ihrem Konzept langfristig Ihren Lebensunterhalt sichern wollen.
  • Eine Beispielkalkulation: Stellen Sie eine Kalkulation auf, die zeigt, wie Sie mit Ihrem Geschäft von Ihrer selbständigen Arbeit dauerhaft leben können.
  • Kapital- und Finanzierungsplanung: Legen Sie dar, wieviel Geld Sie benötigen und wie Sie es finanzieren wollen. Vervollständigen Sie Ihre Planung durch eine Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, die durch eine Umsatz- und Abschreibungsplanung unterlegt ist.
  • Private Ausgaben und Einnahmen: Führen Sie Ihre persönlichen Einnahmen und Ausgaben auf und ermitteln Sie die Höhe Ihrer geplanten Privatentnahme.
  • Lebenslauf, Zeugnisse und Qualifikationsnachweise: Stellen Sie Ihren Lebenslauf dar und legen Sie Dokumente vor, die Ihre fachlichen und kaufmännischen Kenntnisse belegen.
  • Begründung der letzten Geschäftsaufgabe, falls dies zutreffend ist.
Ihr Konzept können Sie online mit der Unternehmenswerkstatt Brandenburg erstellen.
Mit der Unternehmenswerkstatt Brandenburg begleiten wir Sie kostenfrei auf Ihrer unternehmerischen Reise – von der Gründung bis zur Nachfolge. Hinter dem Angebot stehen 56 Industrie- und Handelskammern, die ihr Know-how eingebracht haben. Entdecken Sie, wie die Projekträume digitale Vorteile mit persönlicher Beratung vereinen und Sie entlang des gesamten Unternehmenszyklus unterstützen. Die regionalen Angebote und eine kompetente Betreuung machen die Unternehmenswerkstatt zu einer maßgeschneiderten Ressource für alle Menschen, die sich mit dem Gedanken an die Selbständigkeit beschäftigen. Zu den Kernaussagen im Gründungskonzept lesen Sie unsere Hinweise am Ende dieses Artikels.
Durch die Industrie- und Handelskammer kann standortnah in allen Regionalkammern kostenfrei die notwendige fachliche Stellungnahme zur voraussichtlichen Tragfähigkeit der Existenzgründung angefertigt werden, wenn die oben genannten Unterlagen, Nachweise und Informationen vorgelegt werden.
Abhängig von Ihrer Branche und dem Umfang Ihres Unternehmens können weitere Unterlagen erforderlich sein, wie Kopien von Zulassungen und Erlaubnissen, Verträge, Bilanzen/Jahresabschlüsse, Franchise- oder Kooperationsverträge und vieles mehr.

Förderumfang

Das Förderinstrument umfasst zwei Phasen: In der ersten Phase wird über einen Zeitraum von sechs Monaten eine Förderung bestehend aus dem Arbeitslosengeld (ALG I) zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich gezahlt. In der zweiten Phase deckt der Zuschuss nur noch den Sozialversicherungsschutz ab. Existenzgründer können für neun weitere Monate die Pauschale von 300 Euro erhalten, wenn sich die Existenzgründung in den ersten 6 Monaten als tragfähig erwiesen hat. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Förderdauer

Die Förderung ist auf maximal 15 Monate begrenzt.

Fördervoraussetzung

Zwingend gefordert wird ein von einer fachkundigen Stelle überprüftes, tragfähiges Gründungskonzept mit dazugehöriger Stellungnahme. Bei Zweifeln an der persönlichen Eignung kann die Arbeitsagentur zudem die Teilnahme an den Vorbereitungsmaßnahmen zur Existenzgründung verlangen. Unterstützung erhalten nur Gründer, die tatsächlich arbeitslos sind und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) haben. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, bekommen für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Ein direkter Übergang aus einem Arbeitsverhältnis in die Selbstständigkeit ist nicht förderfähig.
Hinweise: Der noch zu Beginn der Selbstständigkeit bestehende Restanspruch auf das Arbeitslosengeld (ALG I) wird während der Förderung eins zu eins verbraucht und kann damit nicht wieder aufleben.

Das Gründungskonzept

Eine genaue Beschreibung Ihres Vorhabens ist entscheidend. Erklären Sie, was Ihre Unternehmung einzigartig macht, welche Zielgruppen Sie ansprechen möchten, wie Sie im Wettbewerb mit anderen Unternehmern bestehen wollen und wie Sie Ihre Umsätze und Kosten planen. Dabei sollten Sie realistisch Ihre Möglichkeiten betrachten und auch mögliche Herausforderungen berücksichtigen.

Kapitalbedarfsplan und Finanzierungsplan

Ihr Kapitalbedarfsplan sollte alle unbedingt notwendigen Investitionen und Gründungskosten auflisten. Der Finanzierungsplan zeigt, wie Sie diesen Kapitalbedarf decken möchten. 

Umsatz- und Rentabilitätsvorschau/Liquiditätsplan

Die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie der Liquiditätsplan sind grundlegende Bestandteile Ihres Konzeptes. Damit planen Sie Ihre künftige Entwicklung detailliert in Zahlen. Achten Sie darauf, die Herleitung dieser Zahlen auch transparent anzugeben. Treffen Sie realistische Annahmen und planen Sie ausreichend Reserven ein.

Zusammenfassung

Der Gründungszuschuss bietet Existenzgründern die Möglichkeit, den Schritt in die Selbstständigkeit zu erleichtern. Um diese finanzielle Unterstützung zu erhalten, ist ein durchdachtes Gründungskonzept und die Vorlage der erforderlichen Unterlagen notwendig. Die Förderung dient dazu, den Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Selbstständigkeit zu sichern und den Start in die unternehmerische Zukunft zu ebnen. Weitere Informationen zum Gründungszuschuss erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit und bei Ihrem dortigen Ansprechpartner.