ILB - Die Investitionsbank des Landes Brandenburg
Bei vielen Fragen zur Förderung und Finanzierung von Unternehmern kooperiert die IHK Ostbrandenburg mit der ILB.
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Ein Überblick der aktuellen ILB-Programme
Die ILB bietet aus Mitteln des Landes Brandenburg, des Bundes, der Europäischen Union und aus Eigenmitteln
Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen sowie Risiko- und Beteiligungskapital an.
Einen Überblick über die aktuellen Programme im Bereich Wirtschaft findet man auf der Internetseite der ILB unter:
www.ilb.de/de/wirtschaft/
Kontakte zu den Beratern der ILB
Neben der Bereitstellung der politisch beschlossenen Förderungen als Geschäftsbesorger des Landes Brandenburg steht die Beratung von Personen, Personengruppen, Unternehmen und Institutionen bei der ILB im Fokus. Dafür gibt es Kundenberater, die zentral aus Potsdam und vor Ort in der jeweiligen Brandenburger Region Beratung und Betreuung leisten. In der
IHK führen wir regelmäßig Sprechtage zusammen mit den Mitarbeitern der ILB durch.
Unternehmer, die auf der Suche nach ihrem passenden Ansprechpartner sind, finden auf der folgenden Webseite der ILB eine Übersicht, welche Berater der ILB in welcher Region von Brandenburg zu Förderthemen angesprochen werden können:
www.ilb.de/de/service/ilb-foerderberatung/
Das Förderdarlehen Brandenburg Go
In Zusammenarbeit mit der Bürgschaftsbank Brandenburg und der KfW entstand das jüngste Produkt zur Förderung der Brandenburger Wirtschaft,
Brandenburg Go. Die Antragstellung und Verbürgung des Förderdarlehens läuft über die Bürgschaftsbank Brandenburg. Nach Refinanzierungszusage durch die ILB erhält der Antragsteller über die ihn begleitende Geschäftsbank die Darlehenszusage und die Bürgschaftsurkunde. Näheres zum Programm ist auf der folgenden Internetseite zu finden:
www.ilb.de/de/wirtschaft/darlehen/brandenburg-go/
Härtefallhilfe Energie für KMU
Härtefallhilfen für Brandenburger Unternehmen wurden von der ILB zum 5. April 2023 an den Start gebracht. Anträge können seit 11. April 2023 gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Internetplattform der ILB. Verpflichtend ist vor Antragstellung ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Kammer zu führen. Die durch die Kammer dokumentierte Checkliste ist vom Antragsteller mit den Antragsunterlagen einzureichen. Freiberufler können keinen Antrag stellen.
Anträge können bis
10. November 2023 gestellt werden unter:
www.ilb.de/de/wirtschaft/zuschuesse/haertefallhilfe-kmu-energie/
Corona-Schlussabrechnung
Bis zum 30. Juni 2023 müssen Unternehmen, die Corona-Hilfen in Anspruch genommen haben, ihre
Schlussabrechnungen einreichen. In bestimmten Fällen ist eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2023 möglich. Dafür müssen die Beihilfeempfänger den Antrag auf Fristverlängerung ebenfalls bis zum 30. Juni 2023 stellen.