Spielhallen

Das Veranstalten von Spielen mit Gewinnmöglichkeit ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Die Veranstaltung solcher Spiele stellt ohne behördliche Erlaubnis eine Straftat dar.

Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen dem Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit (§ 33c GewO) sowie dem Betreiben (§ 33i GewO) und anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit (§ 33d GewO).
Automatenaufsteller sowie die mit der Aufstellung betrauten Angestellten und Betreiber von Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit haben einen IHK-Unterrichtungsnachweis vorzulegen.
Ein Sozialkonzept muss erstellt werden und eine regelmäßige Schulung des Personals muss erfolgen. Hier müssen die anerkannten Schulungsanbieter, die vom zuständigen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, Ref. G 4 auf Ihrer Internet-Liste aufgestellt sind.
Seit dem 5. April 2013 ist das Brandenburger Spielhallengesetz (BbgSpielhG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt die sich aus dem Glücksspielstaatsvertrag ergebenden Vorgaben an die Zulassung und den Betrieb von Spielhallen. Ziel ist es, den Bestand von Spielhallen zu begrenzen und ihr Erscheinungsbild zu regeln.
Für die Spielhallenerlaubnis wird eine Gebühr erhoben.

Unterrichtung für Aufsteller von Spielgeräten - Termine 2025

Termine zur Unterrichtung für die Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
(für eine Erlaubnis gemäß § 33 c Gewerbeordnung) in deutscher Sprache:
Termin
Anmeldeschluss
31. Januar 2025 17. Januar 2025
28. März 2025 14. März 2025
23. Mai 2025 09. Mai 2025
27. Juni 2025 13. Juni 2025
01. August 2025 18. Juli 2025
29. August 2025 15. August 2025
28. November 2025 14. November 2025
Unterrichtungsort
Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12 b
15236 Frankfurt (Oder)
Uhrzeit: 10:00 - 15:00 Uhr
Gebühr: 150,00 EUR
Die Unterrichtung findet ab 5 Teilnehmern statt.
Für die Unterrichtung ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich.
Das Anmeldeformular finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Anmeldeschluss ist jeweils 2 Wochen vor dem Unterrichtungstermin.