Ausbildereignungsprüfung
In der Ausbildungseignungsprüfung weisen die Teilnehmer nach, dass sie das zur Berufsausbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigsten Ausbildungsmethoden vertraut sind. In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar. In vielen anderen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist daher Bestandteil zahlreicher IHK-Weiterbildungsprüfungen.
Aktuelle Prüfungstermine
Informationen zur Ausbilder-Eignungsprüfung
Anmeldung
Bitte nutzen Sie für die Anmeldung zur AEVO Prüfung die Erfassungsmaske des Fortbildungsinfocenters. Nach positiver Prüfung erhalten Sie ihr persönliches Registrierungsschreiben, sofern Sie dort nicht schon registriert sind.
Zulassungsvoraussetzung
Jeder, der die Prüfung ablegen möchte, kann sich anmelden. Es sind keine weiteren Voraussetzungen zu erfüllen.
Prüfungsgebühr
Gem. Gebührentarif: 135 EUR
Prüfungsablauf
Die Ausbilder-Eignungsprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Nach der praktischen Prüfung verkündet der Prüfungsausschuss das Ergebnis: „bestanden“ oder „nicht bestanden“.
Schriftliche Prüfung
Praktische Prüfung
Abschluss der Prüfung
Der Prüfungsausschuss schließt die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung ab und übergibt Ihnen den „vorläufigen Bescheid“ zum Prüfungsergebnis. Den rechtsgültigen Bescheid (Zeugnis oder auch Nicht-Bestandenen-Bescheid) schickt Ihnen die IHK nach der letzten Prüfung per Post zu. Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie im schriftlichen und im praktischen Teil mindestens je 50 von 100 möglichen Punkten erreicht haben.
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