Begabtenförderung

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:
  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen hat,
  • die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten beziehungsweise der Durch­schnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
    • ODER bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
    • ODER ihre/seine Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist,
  • zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
    • ALTERNATIV besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn Anrechnungszeiten wie zum Beispiel Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel - berufsbegleitende Maßnahmen:
  • der Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, EDV, kommunikative Fertigkeiten, Konflikt- und Projektmanagement).
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung und Beruf inhaltlich aufbauen
Bereits begonnene Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Dazu sprechen Sie uns gerne an.

Wie hoch und wie lange wird gefördert?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro für anspruchsvolle Weiter­bildungen beantragen; in drei Jahren also insgesamt bis zu 8.700 Euro. Der Eigen­anteil beträgt zehn Prozent der förderfähigen Kosten je Maßnahme.
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Wo können sich Interessierte bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der „Begabtenförderung berufliche Bildung“ ist die Stelle, bei der das Ausbildungsverhältnis einer/s Bewerberin/s eingetragen war. Die IHK Ostbrandenburg ist eine dieser Stellen. Sie führt das Förderprogramm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach dessen Richtlinien durch, wählt ihre Stipendiatinnen und Stipendiaten aus, berät diese, entscheidet über die Förderfähigkeit beantragter Weiterbildungen und zahlt die Fördermittel aus.
Neue Stipendiatinnen und Stipendiaten nimmt die IHK jeweils zum 1. Januar eines Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 30. November des Vorjahres. Im anschließenden Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei der IHK eingegangen sind. Bewerbungsformulare gibt es bei der IHK Ostbrandenburg.
Ein Anspruch auf Aufnahme in die „Begabtenförderung berufliche Bildung“ besteht nicht.