Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in

Allgemeines

Arbeitsgebiet:
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-innen* arbeiten sowohl im Neubau als auch in der Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung auf unterschiedlichen Baustellen, zum Beispiel im Wohnungsbau, im öffentlichen Bau oder im Gewerbe- und Industriebau. Sie stellen Baukörper aus Steinen, insbesondere feuerfeste Konstruktionen, sowie Bauteile aus Beton und Stahlbeton her. Diese Arbeiten führen sie auf der Grundlage von technischen Unterlagen und von Arbeitsaufträgen allein und in Kooperation mit anderen selbständig durch.

Branchen/Betriebe:
Unternehmen der Bauindustrie

Berufliche Qualifikationen:
Feuerungs- und Schornsteinbauer/-innen*
  • planen und koordinieren ihre Arbeit
  • stimmen sich mit den am Bau Beteiligten ab
  • richten Baustellen ein
  • ergreifen Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, sowie zum Umweltschutz auf der Baustelle
  • prüfen ihre Arbeiten auf fehlerfreie Ausführung und dokumentieren sie
  • führen qualitätssichernde Maßnahmen durch
  • stellen Mauerwerk aus klein- oder mittelformatigen Steinen her
  • stellen ein- und mehrschichtiges Mauerwerk für Feuerungen und Abgaskanäle her
  • stellen feuerfeste Konstruktionen her, beispielsweise feuerfeste Formsteingewölbe
  • stellen Schornsteine aus Mauerwerk her
  • stellen Futter für Schornsteine mit Wärmedämmungen her
  • stellen Abgasanlagen aus Fertigteilen her, insbesondere freistehende Schornsteine
  • versetzen Abgasanlagen und -schächte aus Fertigteilen
  • errichten Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz
  • dichten Bauwerke gegen Feuchtigkeit ab
  • stellen Schalungen für Fundamente, rechteckige Stützen und Balken sowie für ebene Wände und Decken her, bauen sie auf, versteifen sie und spannen sie ab
  • stellen Bewehrungen her und bauen sie ein
  • fördern Beton, bringen ihn ein, verdichten ihn und bearbeiten die Oberfläche von Hand und mit Hilfe von Maschinen
  • bauen Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz ein und stellen im Rahmen von Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten Schäden fest
  • ermitteln die Ursachen und führen Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten durch
  • führen angrenzende Arbeiten im Ausbau und im Tiefbau durch
  • berechnen die erbrachte Leistung und übergeben die geräumte Baustelle
*) Stufe 2 der Stufenausbildung in der Bauwirtschaft (Stufe 1: Hochbaufacharbeiter/-in)

Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 1999

Berufsschule:

Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Stadt Frankfurt (Oder)
Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Wriezener Straße 28 e
15344 Strausberg
Tel.: (0 33 41) 34 55 11
Fax: (0 33 41) 34 55 43
E-Mail: info@oberstufenzentrum-mol.de

Landkreise Barnim und Uckermark
Oberstufenzentrum I Barnim
Wirtschaft & Verwaltung
Hans-Wittwer-Straße 7
16321 Bernau
Tel.: (0 33 38) 70 93 00
Fax: (0 33 38) 70 93 29
E-Mail: osz1-barnim.schulleitung@schulen.kvbarnim.de

Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Berufestart Bau

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Geprüfte(r) Polier/-in

Ausbildungsschwerpunkte

Stufe 1 - Hochbaufacharbeiter/Hochbaufacharbeiterin (1. und 2. Ausbildungsjahr):
  1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  4. Umweltschutz
  5. Auftragsübernahme, Leistungserfassung, Arbeitsplan und Ablaufplan
  6. Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
  7. Prüfen, Lagern und Auswählen von Bau- und Bauhilfsstoffen
  8. Lesen und Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
  9. Durchführen von Messungen
  10. Bearbeiten von Holz und Herstellen von Holzverbindungen
  11. Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton
  12. Herstellen von Baukörpern aus Steinen
  13. Einbauen von Dämmstoffen für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz
  14. Herstellen von Putzen
  15. Herstellen von Estrichen
  16. Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  17. Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
  18. Herstellen von Baugruben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
  19. Herstellen von Verkehrswegen
  20. Verlegen und Anschließen von Ver- und Entsorgungsleitungen
  21. Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen