Personal halten
Haben Sie eine zu große Fluktuation und suchen Lösungen, um Ihr Personal im Unternehmen zu halten?
Mitarbeiter zu halten ist der Schlüssel zum Unternehmenserfolg! In Zeiten des Fachkräftemangels ist die Bindung qualifizierter Mitarbeiter wichtiger denn je.
Als Ihre IHK möchten wir Ihnen einige bewährte Strategien vorstellen, um Ihre wertvollen Fachkräfte langfristig an Ihr Unternehmen zu binden:
1. Wertschätzung zeigen
Erkennen Sie die Leistungen Ihrer Mitarbeiter an und kommunizieren Sie dies regelmäßig. Ein einfaches "Danke" kann Wunder bewirken.
2. Entwicklungsmöglichkeiten bieten
Investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Fördern Sie ihre Fähigkeiten und eröffnen Sie Karriereperspektiven im Unternehmen.
3. Work-Life-Balance fördern
Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum Home-Office können die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter deutlich steigern.
4. Unternehmenskultur pflegen
Schaffen Sie ein positives Arbeitsumfeld mit offener Kommunikation und einem starken Teamgeist.
5. Faire Vergütung und Zusatzleistungen
Bieten Sie marktgerechte Gehälter und attraktive Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder Gesundheitsförderung.
Möchten Sie mehr über effektive Mitarbeiterbindung erfahren? Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns noch heute!
1. Wertschätzung zeigen
Erkennen Sie die Leistungen Ihrer Mitarbeiter an und kommunizieren Sie dies regelmäßig. Ein einfaches "Danke" kann Wunder bewirken.
2. Entwicklungsmöglichkeiten bieten
Investieren Sie in die Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter. Fördern Sie ihre Fähigkeiten und eröffnen Sie Karriereperspektiven im Unternehmen.
3. Work-Life-Balance fördern
Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum Home-Office können die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter deutlich steigern.
4. Unternehmenskultur pflegen
Schaffen Sie ein positives Arbeitsumfeld mit offener Kommunikation und einem starken Teamgeist.
5. Faire Vergütung und Zusatzleistungen
Bieten Sie marktgerechte Gehälter und attraktive Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder Gesundheitsförderung.
Möchten Sie mehr über effektive Mitarbeiterbindung erfahren? Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich. Kontaktieren Sie uns noch heute!
- Gesundheitsförderung
Unternehmer investieren in betriebliche Gesundheitsförderung, damit ihre Mitarbeiter fit bleiben und Krankheitsrisiken verringert werden. Rückenschule, Ernährungsberatung, Stressbewältigungskurse oder Angebote zur Rauchentwöhnung gehören zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
So bleiben 600 Euro steuerfrei
Bietet der Arbeitgeber solche Maßnahmen zusätzlich zum Gehalt an, können nach § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) pro Jahr bis zu 600 Euro steuerfrei bleiben. Der Arbeitnehmer zahlt darauf keine Lohnsteuer. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls und zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge dafür.Kurse müssen zum Teil zertifiziert sein
Zertifizierte Kurse sind steuerfrei. Andere Kurse und Maßnahmen sind unter bestimmten Umständen ebenfalls steuerfrei, Unternehmer müssen das vorab aber prüfen und entsprechende Dokumente zum Lohnkonto hinzufügen.Zur betrieblichen Gesundheitsförderung gehören keine Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios, keine Massagen oder Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen. Hier kann der Arbeitgeber aber selbst entscheiden, ob er die Beträge den Mitarbeitern spendiert oder stützt.Weitere Informationen auf der Webseite des Bundesministerium für Gesundheit. - Tarifverträge / Vergütung
Die Möglichkeit Tarifverträge abzuschließen, ist ein wesentliches Element der in Artikel 9 Grundgesetz verankerten Tarifautonomie. Der Tarifvertrag regelt die Pflichten und Rechte der Tarifvertragsparteien und trifft Regelungen, insbesondere über den Abschluss, den Inhalt und die Beendigung der erfassten Arbeitsverhältnisse. Er kann auf Arbeitnehmerseite nur von den Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite dagegen sowohl von Arbeitgeberverbänden (Verbandstarifvertrag) als auch von jedem einzelnen Arbeitgeber (Werk- oder Haustarifvertrag) abgeschlossen werden. Rechtsgrundlage für das Tarifrecht ist das Tarifvertragsgesetz (TVG).
Geltungsbereich
Die in Tarifverträgen vereinbarten Arbeitsbedingungen gelten zunächst nur für die Arbeitsverhältnisse der tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn also der Arbeitnehmer Mitglied der tarifschließenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes oder beim Firmentarifvertrag selbst Tarifvertragspartner ist. Liegt nur bei einer Partei Tarifbindung vor, so findet der Tarifvertrag keine Anwendung.Die Anwendung von tarifvertraglichen Regelungen kann auch einzelvertraglich vereinbart werden. Verweist ein Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag, so findet dieser kraft individueller, arbeitsvertraglicher Vereinbarung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung.Beispiel: "Auf dieses Arbeitsverhältnis findet der Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung Anwendung."Allgemeinverbindliche Tarifverträge
Tarifverträge gelten außerhalb dieser Möglichkeiten auch für sonst ungebundene Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wenn das Arbeitsverhältnis unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrages fällt, der vollständig oder in Teilen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich erklärt wurde (§ 5 TVG).Erfasst werden von einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag alle Arbeitsverhältnisse in den Betrieben oder selbstständigen Betriebsteilen, die ihren Sitz im räumlichen Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen Tarifvertrages haben. Werden Arbeitnehmer nicht am Sitz ihres Betriebes beschäftigt, so bleibt dennoch der für den Sitz des Betriebes maßgebende Tarifvertrag gültig. Die einzige Ausnahme bilden verbandsunabhängige Unternehmen mit einem eigenen Haustarifvertrag.Welcher Tarifvertrag gilt?
Für den betrieblichen Geltungsbereich des Tarifvertrages bei sonst nicht tarifgebundenen Unternehmen ist entscheidend, welcher Wirtschaftszweig nach dem Willen der Tarifvertragsparteien erfasst werden soll und ob der Betrieb zu diesem Wirtschaftszweig gehört.Liegt eine Tarifkollision vor, gilt in dem Betrieb nur der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft, die die meisten Mitglieder im betroffenen Betrieb hat (§ 4a Abs. 2 Satz 2 TVG). Dabei kann der Beweis dieser Mehrheit ausdrücklich auch durch öffentliche Urkunden (§ 58 Abs. 3 ArbGG), also durch notarielle Erklärung erbracht werden.Auswirkungen von Tarifverträgen
Von den Bestimmungen des Tarifvertrages kann zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden, unabhängig davon, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die einzelnen Regelungen kennen. Darüber hinaus muss ein Arbeitgeber die in seinem Unternehmen geltenden Tarifverträge für jeden Arbeitnehmer einsehbar im Betrieb auslegen. Der Arbeitnehmer hat bei bestehender tariflicher Bindung daher z. B. Anspruch auf den tariflichen Lohn, auch wenn er ausdrücklich mit dem Arbeitgeber eine niedrigere Vergütung vereinbart hat.Nachwirkung von Tarifverträgen
Sofern durch den Tarifvertrag selbst oder die Allgemeinverbindlichkeitserklärung eine Nachwirkung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde, gelten die Rechtsnormen des Tarifvertrages für Arbeitsverhältnisse, die während der Laufzeit des Tarifvertrages bestanden haben bzw. bis zur Beendigung des Tarifvertrages begründet wurden, nach seinem Ablauf weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Eine „andere Abmachung“ braucht kein Tarifvertrag zu sein; es kann sich dabei auch um eine Betriebsvereinbarung oder einen Einzelarbeitsvertrag handeln.Tarifregister
Abschluss, Änderung, Beendigung und Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen sind in einem bei dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales geführten Tarifregister einzutragen. Das Gemeinsame Tarifregister Berlin und Brandenburg ist folgendermaßen zu erreichen:Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstraße 106
10969 Berlin-Kreuzberg
Telefon: 030 9028-1457
E-Mail: tarifregister@senias.berlin.de - Onboarding
Warum gibt es das Onboarding-Programm?
Bei der IHK Ostbrandenburg legen wir großen Wert darauf, dass sich unsere neuen Teammitglieder von Anfang an willkommen und gut aufgehoben fühlen. Genau dafür haben wir unser umfassendes Onboarding-Programm etabliert.Unser Einführungsprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, sich schnell in unsere IHK einzuleben, unsere Arbeitskultur kennenzulernen und sich mit Ihren Aufgaben vertraut zu machen.Sie werden von erfahrenden Kollegen unterstützt und begleitet, die Ihnen bei Fragen und Anliegen zur Seite stehen.Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen an, um sicherzustellen, dass Sie stets auf dem neuesten Stand sind und Ihr volles Potenzial entfalten können.Mit unserem bewährten Onboarding-Prozess möchten wir sicherstellen, dass Ihr Einstieg bei uns reibungslos verläuft und Sie sich von Anfang an bei uns wohlfühlen.Wir sind davon überzeugt, dass das der Grundstein für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist, und freuen uns darauf, Sie in unserem Team willkommen zu heißen.Live-Bericht zu den eigenen Onboarding-Erfahrungen
Am ersten Tag
Dr. Sophie Gruhn im Haupteingang der IHK.“Ich bin Dr. Sophie Gruhn und seit einigen Monaten Mitarbeiterin im Bereich Wirtschaftspolitik. Am ersten Tag wurde ich sehr herzlich empfangen. In meinem neuen Büro erwartete mich bereits ein schöner Blumenstrauß und eine kleine Sekt-Flasche. Nach einer Einführung von der Personal- und IT-Abteilung folgte unter anderem ein Hausrundgang mit Vorstellungsrunde.”Die Einarbeitungsmappe
Dr. Sophie Gruhn bekommt von Personalreferentin Simone Ackermann (r.) die Willkommensmappe.Dr. Sophie Gruhn liest in der Begrüßungsmappe.“Zur Orientierung in den ersten Wochen erhielt ich eine Einarbeitungsmappe mit Hinweisen zur Funktionsweise einer IHK, zu den unterschiedlichen Geschäftsbereichen, zu rechtlichen Themen und vieles mehr. Besonders hilfreich fand ich die Übersicht aller Mitarbeiter mit Foto, Zuständigkeitsbereich und Kontaktdaten.”
Der Mentor
Dr. Sophie Gruhn mit ihrer Mentorin Marlen Bennewitz (r.) am Pausen-Tresen.“Jeder neue Mitarbeiter erhält einen Mentor beziehungsweise eine Mentorin, absichtlich aus einem anderen Geschäftsbereich. Der Mentor steht für alle Fragen bereit, insbesondere für Fragen, die man anfangs vielleicht nicht dem unmittelbaren Team stellen möchte. Mit meiner Mentorin treffe ich mich auch gern einfach so zum Mittagessen in der Kantine.”
Die fachliche Qualifizierung
Seminare und Weiterbildungen gehören zum Onboarding in der IHK. Dr. Sophie Gruhn nimmt hier an einem Online-Seminar teil.“Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter hat hohe Priorität. In den ersten Monaten habe ich mehrere Einführungen in unterschiedlichste Software erhalten. Bei inhaltlichen Schulungsbedarfen kann man in Rücksprache mit den Leitern aus unterschiedlichen internen und externen Angeboten wählen.”
Das Feedback
Dr. Sophie Gruhn mit ihrem Leiter beim Feedbackgespräch.“In den ersten Monaten gibt es regelmäßige Einarbeitungs- und Feedbackgespräche. Die Zufriedenheit der Mitarbeiter und die persönlichen Vorstellungen zur beruflichen Weiterentwicklung werden dabei sehr ernst genommen.”