Neu ausbilden
Sehen Sie die Ausbildung von Fachkräften als Schlüssel zum Erfolg, haben aber bisher nicht ausgebildet?
Die duale Berufsausbildung ist ein zentrales Instrument der Fachkräftesicherung für Unternehmen jeder Branche und Größe, da sie Theorie und Praxis im Rahmen einer berufsspezifischen Ausbildungsordnung kombiniert.
Die duale Berufsausbildung ist ein zentrales Instrument der Fachkräftesicherung für Unternehmen jeder Branche und Größe, da sie Theorie und Praxis im Rahmen einer berufsspezifischen Ausbildungsordnung kombiniert.
Durch das abgestimmte Lernen im Betrieb und in der Berufsschule erwerben die Auszubildenden nicht nur fundierte Fachkenntnisse, sondern sammeln auch praktische Erfahrungen im Arbeitsalltag. Diese praxisnahe Ausbildung bereitet die jungen Fachkräfte optimal auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes vor und steigert ihre Einsatzbereitschaft und Motivation. Zudem gelingt es Unternehmen in dieser Zeit häufig, den Grundstein für eine langfristige Bindung zu legen.
Als zuständige Stelle gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) unterstützt die IHK Ostbrandenburg interessierte Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der dualen Berufsausbildung.
Wir beraten Betriebe zur Ausbildungseignung, unterstützen bei der Erstellung von Ausbildungsplänen und sind auch Ansprechpartner für Fort- und Weiterbildungen. Zudem begleiten wir den gesamten Ausbildungsprozess durch regelmäßige Informationen und Services für Betriebe und Auszubildende, die dazu beitragen, eine hohe Ausbildungsqualität zu sichern
- Eignung der Ausbildungsstätte
Unter welchen Bedingungen darf ein Betrieb ausbilden?
Der Gesetzgeber hat der Eignung der Ausbildungsstätte eine besondere Bedeutung zugemessen (§ 27 Berufsbildungsgesetz, BBiG).Nur solche Betriebe dürfen Auszubildende einstellen, die nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet sind. Im Regelfall wird das der Fall sein, wenn die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in vollem Umfang vermittelt werden können.Die Zahl der Auszubildenden muss in angemessenem Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte stehen. Zu den Ausbildungsplätzen im Sinne dieser Vorschrift gehören für die Berufsausbildung geeignete, praxisnahe Arbeitsplätze sowie Lehrwerkstätten.Kann eine Ausbildungsstätte die Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnung nicht in vollem Umfang erfüllen, wird dieser Mangel durch eine Ausbildungsmaßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte behoben (Ausbildungsverbund). Eine entsprechende Vereinbarung muss im Berufsausbildungsvertrag getroffen werden.Bei der Suche nach einem kompetenten Partner für den Ausbildungsverbund sind die Qualifizierungsberater der IHK Ostbrandenburg behilflich. Sie helfen auch bei der Organisation des Verbundes, der Beantragung von Fördermitteln sowie der Zusprechung der Eignung als Ausbildungsstätte.Die Feststellung der Ausbildungseignung erfolgt durch den entsprechenden Qualifizierungsberater der IHK Ostbrandenburg im Rahmen eines Termins im Unternehmen. Weiterhin wird besprochen, welche Person als Ausbilder in Frage kommt.Der Termin der Eignungsfeststellung dauert ca. 60 – 90 Minuten und umfasst auch eine umfangreiche Erstberatung zu allen wichtigen Fragestellungen (Vertrag, Vergütung, Berufsschule usw.) - Ausbildender und Ausbilder
Der Chef und seine Ausbilder
Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet zwischen dem Einstellen von Auszubildenden und dem Ausbilden von Auszubildenden:- Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist
- wer sie ausbilden will, muss zusätzlich fachlich geeignet sein.
Diese Unterscheidung ermöglicht, dass ein Firmeninhaber Ausbildender sein kann, sich zum Durchführen der Ausbildung jedoch eines Ausbilders bedient. Die Bestellung eines Ausbilders muss der Industrie- und Handelskammer angezeigt werden (Ausbilderstammblatt und Kopien der beruflichen Qualifikationen).Die persönliche Eignung fehlt, wenn ein Beschäftigungsverbot gegenüber Kindern und Jugendlichen besteht. Die Eignung fehlt auch, wenn schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen wurde.Fachlich geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt (mindestens die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf oder einer ihm entsprechenden Fachrichtung) und eine angemessene Zeit in seinem Beruf tätig ist. In Ausnahmefällen (z.B. lange Berufserfahrung, besondere Bildungswege) kann die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der IHK Ostbrandenburg zu stellen.Weiterhin sind die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung nach der AEVO) nachzuweisen.Bilden Sie das erste Mal aus? Haben Sie einen neuen Ausbilder? Dann senden Sie uns bitte das Ausbilderstammblatt mit den Ausbilderdaten und Kopien der beruflichen und arbeitspädagogischen Qualifikationen zu.Kontakt: Silke Hartwig, 0335 5621-1520, hartwig@ihk-ostbrandenburg.de - Verbundausbildung
Unternehmen, die ausbilden wollen, jedoch nicht alle Ausbildungsinhalte selbst vermitteln können, haben die Möglichkeit mit anderen Betrieben bzw. Bildungsträgern einen Ausbildungsverbund zu schließen.In welchem Maße die Verbundausbildung durch die Ausbildungsbetriebe genutzt wird, hängt von den betrieblichen Möglichkeiten und Bedürfnissen ab. Sie kann ganz individuell sein, zum Beispiel für die Grundausbildung im ersten Ausbildungsjahr oder in der Fachausbildung für besondere Lehrgänge bis hin zur Prüfungsvorbereitung oder der Vermittlung von Zusatzqualifikationen.Hinweis: Im Berufsausbildungsvertrag ist die Verbundausbildung im § 4 als Maßnahme außerhalb der Ausbildungsstätte einzutragen. Die Verbundausbildung ist über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) förderfähig.Die Förderrichtlinie ist zum 01. August 2022 in Kraft getreten.
Die Servicestellen Verbundausbildung beraten Brandenburger Unternehmen und unterstützen bei der Vermittlung von Verbundpartnern. Die konkreten Ansprechpartner finden Sie auf der Seite "Service für Ausbildung".
- Ansprechpartner
Der Geschäftsbereich berät zu allen Fragen der Aus- und Weiterbildung, fördert neben der Berufsorientierung die Zusammenarbeit von Schulen und Unternehmen, unterstützt Betriebe und Azubis vor und während der Ausbildung und organisiert die Ausbildungs- und Fortbildungsprüfungen.
Ansprechpartner nach Ausbildungsberufen
Informationen zur Berufsausbildung, Qualifizierungsberatung
Fragen zur Prüfungsorganisation, Prüfungszulassung und zur Arbeit ehrenamtlicher Prüfer
Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverträge
Eintragung von Ausbildungs- und Umschulungsverträgen
Fachbereich Fachkräftesicherung: Fachberater Ausbildung/Karriere
Beratung Schüler/-innen und Eltern bei der Ausbildungsplatzsuche, Schülerpraktika, Auszeichnung Unternehmen für hervorragende Berufs- und Studienorientierung, Ausbildungsbotschafter, Digitales Schwarzes Brett, Ausbildungsmarketing.