Binnenschiffer/ -in (neu ab 01.08.2022)

Allgemeines

Arbeitsgebiet:
Binnenschiffer/-innen führen den Transport von Gütern und die Beförderung von Personen auf den europäischen Wasserstraßen, Binnenseen und Häfen durch. Sie arbeiten auf unterschiedlichen Binnenschiffen, wie Trockengüterschiffen, Tankschiffen, Schubverbänden, Ausflugs- und Kabinenschiffen, Fähren, Spezialschiffen und schwimmenden Geräten, in allen Bereichen: an Deck, im Maschinenraum und im Steuerhaus. Der Beruf Binnenschiffer/-in wurde neugeordnet und tritt mit dem 01.08.2022 in Kraft. Besonders zu beachten ist die zukünftige Ausbildung nach Auswahl von einem aus zwei Ausbildungsschwerpunkten.

Branchen/Betriebe:
Binnenschifffahrt

Schwerpunkte:
Frachtschifffahrt oder Personenschifffahrt

Berufliche Qualifikationen:
Binnenschiffer/ -innen
  • wirken beim Fahren von Binnenschiffen mit,
  • beachten bei ihren Arbeiten die Konstruktion des Schiffes und die funktionalen Zusammenhänge an Bord,
  • bedienen und überwachen die maschinellen, elektrischen und elektronischen Anlagen,
  • beachten die besonderen Gegebenheiten der Verkehrswege im europäischen Wasserstraßennetz,
  • beachten Fahrwasserzeichen und Verkehrsregeln auf Wasserstraßen,
  • bereiten das Laden und Löschen vor und überwachen unter Berücksichtigung der nautischen Erfordernisse und der Konstruktion des Schiffes den Güterumschlag,
  • wirken bei der Beförderung von Personen auf Fahrgastschiffen mit,
  • wirken bei der Planung von logistischen Abläufen mit,
  • pflegen und warten Schiffe und deren technische Ausrüstung,
  • erkennen Betriebsstörungen und ergreifen Maßnahmen zu deren Beseitigung,
  • ergreifen Maßnahmen bei Havarien und zur Brandbekämpfung,
  • retten verunglückte Personen und leisten erste Hilfe

Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 2022

Berufsschule:
Berufsbildende Schulen des Salzlandkreises
Standort Schönebeck
Magdeburger Straße 302
39218 Schönebeck
Tel.: 03928 70895
Fax: 03928 708980

Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Bootsmann
Steuermann

Ausbildungsschwerpunkte

schwerpunktübergreifende, berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  1. Steuern von Fahrzeugen zur Unterstützung der Schiffsführung
  2. Anwenden von Fahrzeugausrüstung
  3. Be- und Entladen von Fahrzeugen
  4. Instandhalten von Schiffskörpern und deren Anlagen
  5. Instandhalten von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren
  6. Feststellen von Störungen an Hydrauliksystemen und Ergreifen von Maßnahmen zu deren Behebung
  7. Prüfen und Instandsetzen von mechanischen und technischen Anlagen sowie von Schiffsmotoren
  8. Befördern von Personen
  9. Mitwirken in der Sozialgemeinschaft an Bord
  10. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
  11. Handeln in Notfallsituationen

schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kennnisse und Fähigkeiten
  1. Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  2. Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  3. Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  4. digitalisierte Arbeitswelt
  5. Informieren und Kommunizieren.

Ausbildungsschwerpunkt Frachtschifffahrt:
  1. Technische Entwicklungen, insbesondere im Zusammenhang mit Digitalisierung und Nachhaltigkeit, verfolgen und Auswirkungen auf Arbeitsabläufe auf Fahrzeugen ableiten sowie dabei Vor- und Nachteile feststellen
  2. Bei der Einführung technischer Systeme und Funktionen auf Fahrzeugen mitwirken
  3. Im nationalen und grenzüberschreitenden Güterverkehr in einer Fremdsprache kommunizieren
  4. Abladetiefe zum sicheren Befahren einer Wasserstraße berechnen, dabei Informationen über aktuelle Wasserstraßenpegel und von Wasserstraßeninformationssystemen berücksichtigen, mit der Schiffsführung abstimmen und Abladetiefe beim Beladen überwachen und kontrollieren
  5. Von der Schiffsführung übertragene Aufgaben im Zusammenhang mit dem Erstellen von Stauplänen erfassen und umsetzen
  6. Ladung während des Transports unter Berücksichtigung des Ladungsverhaltens von Anlagegütern, Flüssigkeiten oder Gasen überwachen

Ausbildungsschwerpunkt Personenschifffahrt:
  1. Sicherheitsanweisungen umsetzen
  2. Zum Schutz und zur Sicherheit von Fahrgästen erforderliche Maßnahmen im Allgemeinen sowie in Notfällen ergreifen
  3. Hilfe leisten und Anweisungen erteilen, damit Personen mit eingeschränkter Mobilität, insbesondere mit Behinderungen, sicher einschiffen und ausschiffen sowie mit dem Schiff reisen können
  4. Mit Fahrgästen auch in einer Fremdsprache kommunizieren, insbesondere über sicherheitsrelevante Themen
  5. Fahrgästen in Bezug auf Fahrgastrechte Hilfe leisten
  6. Einsatz von Rettungsmitteln organisieren