Tourismuskaufmann/ -frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)
Allgemeines
Arbeitsgebiet:
Beratung und Vermittlung oder Verkauf von Veranstalterreisen, individuellen Reisen und Gruppenreisen unter Anwendung der Kenntnisse über Zielgebiete und Leistungsträger im Tourismus, Planen und Durchführen von Veranstalterreisen, individuellen Reisen und Gruppenreisen oder Organisation und Management von Geschäftsreisen, Ermittlung und Kalkulation von Preisen, Bearbeitung von Zahlungs- und Abrechnungsvorgängen, Vermarktung und Verkauf von Produkten, Dienstleistungen und Zusatzleistungen, Kooperation mit internen und externen Partnern, Kommunikation auch in einer Fremdsprache, Koordination der Zusammenarbeit innerhalb der touristischen Wertschöpfungskette, Entwicklung, Planung und Durchführung von Marketingmaßnahmen, Ermittlung, Auswertung und Nutzung von Kennzahlen, Nutzung von Informations-, Kommunikations- und Buchungssystemen, Berücksichtigung von rechtlichen Rahmenbedingungen und Umweltgesichtspunkten.
Branchen/Betriebe:
Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) sind insbesondere in Unternehmen der Tourismusbranche wie in Reisebüros, bei Reiseveranstaltern und im Geschäftsreise-Management tätig. Weiterhin werden Tourismuskaufleute bei Leistungsträgern der Tourismusbranche beschäftigt.
Berufliche Qualifikationen:
Tourismuskaufleute planen, gestalten und verkaufen Pauschalreisen, individuelle Reisen und Gruppenreisen und wenden dabei Kenntnisse über Zielgebiete und Verkehrsträger an,
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 19. Mai 2011
Berufsschule:
OSZ Oberstufenzentrum Lotis
Logistik, Touristik, Immobilien und Steuern Dudenstraße 35-37 10965 Berlin Tel.: 030 786 045 -11 Fax: 030 786 045 -15 E-Mail: leitung@osz-lotis.de
Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Reisevermittlung
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Fachkaufmann/-frau (div. Fachrichtungen)
Betriebswirt/-in (IHK)
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Ausbildungsschwerpunkte:
Die Berufsausbildung der Tourismuskaufleute (Kaufleute für Privat- und Geschäftsreisen) gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Wahlqualifikationen:
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
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