Tiefbaufachwerker/- in (gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz)

Ausbildungsberuf für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Jugendliche (Ausbildungsberuf nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes)

Personenkreis/Voraussetzungen:
  • insbesondere für lernbehinderte Jugendliche
  • körperliche Belastungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft, das heißt nicht für Jugendliche mit schweren körperlichen Schäden, wie Hüftgelenk- und Wirbelsäulenschäden, Anfallsleiden, Herz- und Kreislauferkrankungen.
  • Technisches Verständnis für Maschinen und Geräte.
  • Unempfindlichkeit gegen Hitze, Kälte, Nässe und Dämpfe.
  • Schwindelfreiheit und Trittsicherheit (Arbeiten in und an Baugruben)
Arbeitsgebiet:
Tiefbaufachwerker sind die gut ausgebildeten „Helfer“ auf der Baustelle und sind in allen Bereichen des Tiefbaus einsetzbar. Sie führen Erdarbeiten durch, stellen Baugruben, Gräben sowie Verkehrswege und Verkehrsflächen her und bauen Ver- und Entsorgungssysteme ein.

Branchen/Betriebe:
Einsatz möglich in Industrie und Handwerk, Baubetriebe mit Schwerpunkt Tiefbau

Berufliche Qualifikationen:
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
  • Grundkenntnisse der Baustelleneinrichtungen, des Baustellenablaufes und der Baustellensicherungsmaßnahmen im Tiefbau
  • Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Umweltschutz
  • Grundkenntnisse der Arbeitsplanung
  • Grundfertigkeiten der Handhabung der Werkzeuge, Baugeräte und Baumaschinen des Tiefbaus
  • Handhabung einfacher Vermessungsgeräte
  • Lesen von einfachen Zeichnungen, Skizzen und Verlegungsplänen
  • Aufstellen einfacher Arbeits- und Schutzgerüste
  • Herstellen von Aushub, Aus- und Absteifungen, Verfüllen und Verdichten von Bodenmassen
  • Herstellen einfacher Baukörper aus künstlichen Steinen und Bauplatten
  • Herstellen einfacher Mörtel- und Betonmischungen
  • Herstellungen von Bewehrungen und Betonbauteilen
  • Verlegen von Steinen und Platten, Ausführen von Pflasterarbeiten
  • Herstellen von Wandputz und Estrich
  • Herstellung einfacher Holzverbindungen, Schalungen und Formen
  • Einbau von Fertigteilen
  • Grundfertigkeiten des Tief- und Straßenbaus
Die Ausbildung findet bei geeigneten Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit statt.

Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 12. März 2009

Berufsschule:
Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Wriezener Straße 28 e
15344 Strausberg
Tel.: (0 33 41) 34 55 11
Fax: (0 33 41) 34 55 43
E-Mail: info@oberstufenzentrum-mol.de