Tiefbaufachwerker/- in (gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz)
Ausbildungsberuf für körperlich, geistig oder seelisch behinderte Jugendliche (Ausbildungsberuf nach § 66 des Berufsbildungsgesetzes)
Personenkreis/Voraussetzungen:
Arbeitsgebiet:
Tiefbaufachwerker sind die gut ausgebildeten „Helfer“ auf der Baustelle und sind in allen Bereichen des Tiefbaus einsetzbar. Sie führen Erdarbeiten durch, stellen Baugruben, Gräben sowie Verkehrswege und Verkehrsflächen her und bauen Ver- und Entsorgungssysteme ein.
Branchen/Betriebe:
Einsatz möglich in Industrie und Handwerk, Baubetriebe mit Schwerpunkt Tiefbau
Berufliche Qualifikationen:
Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Die Ausbildung findet bei geeigneten Bildungsträgern im Auftrag der Agentur für Arbeit statt.
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Inkrafttreten: 12. März 2009
Berufsschule:
Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Wriezener Straße 28 e 15344 Strausberg Tel.: (0 33 41) 34 55 11 Fax: (0 33 41) 34 55 43 E-Mail: info@oberstufenzentrum-mol.de |