Hinweise zu den betrieblichen Aufträgen Mikrotechnologe

Antrag

Der Themenantrag für die betrieblichen Aufträge zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Mikrotech­nologe/-technologin in ist im Anschluss an die Anmeldung zur Abschlussprüfung digital bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen. Im Bereich “Digitaler Projektantrag” (erreichbar über das Azubi-Infocenter) sind die Themen der beiden betrieblichen Aufträge einzutragen. Die Themen selbst sind so zu beschreiben, dass es dem Prüfungsausschuss möglich ist, das Arbeitsgebiet, den Umfang und das Niveau der Aufträge einzuschätzen. Es sind alle in dem digitalen Projektantrag enthaltenen Eingabefelder auszufüllen.

Themen

Die Auswahl der möglichen, prüfungsgerechten Aufträge soll durch den Ausbilder unter Mitwirkung des Aus­zubildenden selbst erfolgen. Hierfür kommen gemäß §8 Abs. 2 der Ausbildungsverordnung insbesondere in Betracht:
  1. Inbetriebnahme einer Produktionsanlage und Herstellen der Produktionsfähigkeit einschließlich Arbeitsplanung und
  2. Durchführen eines Prozessschrittes, einschließlich Arbeitsplanung, Feststellen der Prozessfähigkeit der Anlage, Materiallogistik, Ver- und Entsorgung von Arbeitsstoffen, Bedienen und Beschicken der Anlage, prozessbegleitende Prüfungen, Qualitätsmanagement.

Bewertungskriterien zur Genehmigung des Antrages

  1. Vollständigkeit aller Angaben auf dem Antrag
  2. Verständlichkeit der Themenbeschreibung
  3. Der Auftrag muss berufsrelevant sein und den üblichen Standards entsprechen.
  4. Durchführbarkeit der Aufträge in der vorgegebenen Zeit
  5. Die Arbeiten müssen eine Arbeitsplanung erfordern.
  6. Dokumentierbarkeit des Auftrages
  7. Übereinstimmung der fachlichen Schwerpunkte des Auftrages mit den Vorgaben der Ausbildungsordnung
Die Genehmigung der betrieblichen Aufträge erfolgt spätestens 4 Wochen nach Ende der Einreichungsfrist durch den Prüfungsausschuss. Der/Die Prüfungsteilnehmer/in erhält eine Benachrichtigung nach erfolgter Genehmigung seines/ihres Antrages per Mail.

Bei Ablehnung erhält der/die Antragsteller/in eine Begründung, die als Grundlage zur Änderung des Antrages und damit zur Erreichung der Konformität mit den Anforderungen genutzt werden kann. Vom Prüfungsausschuss festgelegte Auflagen sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Termine und Zeitrahmen für die Durchführung

Für die Durchführung des betrieblichen Auftrages ist in jeder Prüfungsperiode ein fester Zeitraum vorgeschrieben:
  • Winterprüfung (nach der schriftlichen Prüfung bis 2. Januarwoche)
  • Sommerprüfung (nach der schriftlichen Prüfung bis 2. Juniwoche)
Innerhalb dieses Zeitraumes bestimmt der Prüfungsteilnehmer zusammen mit dem Ausbildenden / Prakti­kumsbetrieb eine Arbeitswoche für die Prüfung. Diese Arbeitswoche und der Tag des Beginns der Durch­führung der betrieblichen Aufträge sind der IHK auf dem Antrag für das Thema der betrieblichen Aufträge mitzuteilen.

Bearbeitungszeit für die betrieblichen Aufträge

Die Bearbeitungszeit ist gemäß Ausbildungsordnung insgesamt mit maximal 35 Stunden einzuplanen. Eine Unterschreitung der Bearbeitungszeit ist bis zu 1/3 möglich. Der Nachweis der Bearbeitungszeit erfolgt durch den Zeitnach­weis, welcher dann zusammen mit den Dokumentationen abzugeben ist.

Formvorschrift für die Dokumentationen

  • Deckblatt (Name, Ausbildungsberuf, Ausbildungsbetrieb, Thema, Name und Kontaktdaten des Betreuers, Datum der Fertigstellung
  • dem Deckblatt soll ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben folgen, die sich auf die Seitennummerierung beziehen
  • Seitenränder: links und rechts 3 cm
  • Blätter nur einseitig beschrieben sein
  • eine Seitennummerierung ist vorgeschrieben
  • Umfang der Dokumentationen höchstens 10 DIN A4-Seiten (ca. 35 Zeilen pro Seite) zuzüglich not­wendiger Anlagen, wie Zeichnungen und Tabellen
  • Abgabe der Dokumentationen in gebundener oder gehefteter Form

Aufbau der Dokumentationen

Die Dokumentationen sollen nach folgendem Schema gegliedert sein:
  1. Der Auftrag / Das Thema
  2. Beschreibung des Auftrages (untergliedert in Ausgangszustand und Zielzustand)
  3. Ablaufprotokoll / Arbeitsbericht
  4. Technische Unterlagen (z.B. Protokolle, Technische Beschreibungen, Stücklisten, Schaltpläne usw.)
  5. Persönliche Erklärung
  6. Beurteilung der Ausführung der betrieblichen Aufträge durch den Ausbildungsbetrieb (Ausbilder bzw. betrieblicher Betreuer).

Abgabe der Dokumentationen

Die Dokumentation der betrieblichen Aufträge ist vom Prüfling in 4-facher Ausfertigung (1 Original, 3 Kopien) unmittelbar nach Beendigung des angegebenen Bearbeitungszeitraumes bei der IHK Ostbrandenburg abzugeben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Zusätzlich ist eine pdf-Datei (maximal 50MB) im Azubi-Infocenter hochzuladen.

Eine fünfte Ausfertigung verbleibt beim Prüfling und ist zum Fachgespräch mitzubringen. Eine termingerechte und ordnungsgemäße Übergabe der Dokumentationen durch den Prüfungsteilnehmer ist sicherzustellen. Wer seine Unterlagen nicht rechtzeitig abgibt, kann nicht an der mündlichen Prüfung teilnehmen. Die Prüfungsleistung wird dann mit null Punkten bewertet.