Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe (gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz)
Allgemeines
Zulassungsvoraussetzungen/Personenkreis:
Die Berufsausbildung zum/zur Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe richtet sich gemäß § 66 Berufsbildungsgesetz an behinderte Menschen, soweit für sie besondere Ausbildungsregelungen erforderlich sind.
Arbeitsgebiet:
Der Einsatz erfolgt im Service, in der Küche, im Hotelbereich und im Magazin. Sie führen Reinigungsarbeiten und Vorbereitungsarbeiten für das Tagesgeschäft in diesen Bereichen durch. Sie sind in der Lage, Räume und Tafeln unter Anleitung zu dekorieren, Speisen und Getränke zu servieren.
Gefragt sind: Ordnungsliebe, Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Bereitschaft zur Ausführung von Dienstleistungen und Einfühlungsvermögen im Umgang mit Gästen, Beherrschung der Grundrechenarten und Teamfähigkeit sowie Bereitschaft zur Anleitung.
Ausbildungseinrichtungen/Betriebe:
Ausbildungseinrichtungen, Restaurants und Hotels mit geeigneten Ausbilder/innen, die eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation gemäß BiBB-Empfehlung (ReZA - 320h) nachweisen.
Berufliche Qualifikationen:
Ausbildungszeit: 2 Jahre
Inkrafttreten: Februar 2017
Berufsschule:
Oberstufenzentrum Märkisch-Oderland
Abteilung 1 - Wirtschaft & Verwaltung / Ernährung & Hauswirtschaft / Körperpflege Wriezener Straße 28 e 15344 Strausberg Tel.: (0 33 41) 34 55 11 Fax: (0 33 41) 34 55 43 E-Mail: info@oberstufenzentrum-mol.de
Fortbildungsprüfungen (Auswahl):
Teilnahme an Wettbewerben für Fachpraktiker/-innen im Gastgewerbe
Teilnahme an berufsspezifischen Fort- und Weiterbildungsseminaren
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Ausbildungsschwerpunkte
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