Elektroniker/-in für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Allgemeines
Arbeitsgebiet:
Elektroniker und Elektronikerinnen für Gebäude- und Infrastruktursysteme realisieren technische und organisatorische Dienstleistungen. Sie warten, überwachen, steuern und sichern Gebäude- und Infrastruktursysteme und können auch bei der Erstellung von Gebäude- und Infrastruktursystemen eingesetzt werden. Typische Einsatzfelder sind Wohn- und Geschäftsgebäude, Betriebsgebäude, Funktionsgebäude wie Krankenhäuser, Infrastrukturanlagen, Industrieanlagen.
Elektroniker und Elektronikerinnen für Gebäude- und Infrastruktursysteme üben ihre Tätigkeiten unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen selbständig aus und stimmen ihre Arbeit mit vor- und nachgelagerten Bereichen ab. Dabei arbeiten sie häufig im Team. Sie sind Elektrofachkräfte im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften.
Branchen/ Betriebe:
Unternehmen der Elektroindustrie
Berufliche Qualifikationen:
Elektroniker/Elektronikerinnen für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre
Inkrafttreten: 1. August 2018
Berufsschule:
Landkreise Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Stadt Frankfurt (Oder)
Europaschule Oberstufenzentrum Oder-Spree
Standort Eisenhüttenstadt Waldstraße 10 15890 Eisenhüttenstadt Tel.: (0 33 64) 77 25 70 Fax: (0 33 64) 77 25 713 E-Mail: sekretariat-eh@osz-oder-spree.de
Landkreis Barnim
Oberstufenzentrum II Barnim
Abteilung 1 - Metall- / Elektrotechnik Alexander-von-Humboldt-Straße 40 16225 Eberswalde Tel.: (0 33 34) 6 39 70 Fax: (0 33 34) 63 97 19 E-Mail: osz2-sekretariat@barnim.de
Landkreis Uckermark
Oberstufenzentrum Uckermark
Abteilung 3 - Chemie, Physik, Biologie / Elektrotechnik / Metalltechnik Passower Chaussee 97 16303 Schwedt/Oder Tel.: (0 33 32) 83 85 60 Fax: (0 33 32) 83 85 67 E-Mail: abt3@osz-uckermark.de
Modul zur Einstiegsqualifizierung (EQ):
Elektro - Herstellen und Instandsetzen elektronischer Geräte und Leitungen
Fortbildungsmöglichkeiten (Auswahl):
Industriemeister/-in
Technische(r) Betriebswirt/-in (IHK)
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Ausbildungsschwerpunkte
Die nachfolgenden Qualifikationen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete anzuwenden und zu vertiefen
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Qualifikationen
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Kodifizierte Zusatzqualifikationen
Mit der Teilnovellierung der Ausbildungsverordnungen der Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers am 01. August 2018 wurde die Möglichkeit aufgenommen, optional eine Prüfung in kodifizierten Zusatzqualifikationen abzulegen. Alle Informationen dazu finden Sie hier oder unter dem Punkt “Weitere Informationen”.
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