Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter

Neben vielfältigen Hilfsangeboten gibt es eine große Bereitschaft der ostbrandenburgischen Wirtschaft, geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in einem regulären Arbeitsverhältnis zu beschäftigen. Welche Rechtslage aktuell gilt und was es sonst noch zu beachten gibt, haben wir untenstehend für Sie zusammengetragen. 

Rechtliche Grundlage 

Anders als Asylsuchende erhalten geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer nach Beantragung des vorübergehenden Schutzes einen sofortigen und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch in Zeitarbeit), eine Ausbildung oder auch eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Sowohl die Fiktionsbescheinigung nach Beantragung des Titels mit dem Eintrag “Erwerbstätigkeit erlaubt” als auch später die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes (§ 24 Abs. 1 AufenthG)  erlauben dies. Eine explizite Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
Die Arbeitserlaubnis kann im Zuge der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der dafür zuständigen regionalen Ausländerbehörde erlangt werden.

Voraussetzungen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt 

Grundsätzlich können die Schutzsuchenden, die häufig gut ausgebildet sind, direkt eingestellt werden, und zwar entsprechend ihrer Qualifikation. Das ist auch dann der Fall, wenn die Abschlüsse noch nicht anerkannt sind. Dies ist bei den sogenannten nicht reglementierten Berufen möglich. 
Nach derzeitiger Einschätzung aller für die Integration auf dem Arbeitsmarkt beteiligten Akteure ist mit einer größeren Anzahl von Arbeitsmarkteintritten erst in einigen Wochen zu rechnen. Gegenwärtig reisen vorwiegend Frauen und Kinder aus der Ukraine nach Deutschland ein, um Schutz vor den Auswirkungen des Krieges in ihrem Heimatland zu suchen.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung ist neben einer festen Meldeadresse häufig die Frage der Kinderbetreuung (Integration in Kita und Schule) und der Zugang sowie die Nutzung von Sprachkursen. Auch die Anerkennungsverfahren von bisherigen Qualifikationen können je nach Beschäftigungsart zu einer zeitlichen Verzögerung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt führen.

Hilfestellung für Betriebe zur Rekrutierung

  • Veröffentlichen Sie Ihre Stellenanzeigen auf Englisch oder im besten Fall Ukrainisch
  • Vermutlich werden viele arbeitsfähige Geflüchtete keine Nachweise für ihre Qualifikationen oder Berufserfahrungen mitgebracht haben. Signalisieren Sie in Ihren Stellenanzeigen aktiv, dass Sie darauf Rücksicht nehmen. Die Regelung der Anerkennung in reglementierten Berufen oder solchen, die einer gesetzlichen Grundlage unterliegen (bspw. Berufskraftfahrer), gilt weiterhin. 
  • Bieten Sie – wenn möglich – flexible Arbeitsmodelle an, so dass Mütter sich um ihre Kinder kümmern können.
  • Viele Geflüchtete werden in der ersten Zeit bedingt mobil sein. Bieten Sie aktiv Lösungen für den Arbeitsweg an.
  • Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber und Geflüchtete bei der Arbeitssuche und berät zu allen relevanten Fragen. Arbeitgeber können sich hierzu an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur vor Ort wenden.  

Stellenbörsen für Geflüchtete

Bereits jetzt existieren einige Stellenbörsen, die speziell auf Geflüchtete aus der Ukraine zugeschnitten sind. Folgend eine kleine Auswahl der Stellenbörsen, die wir als besonders übersichtlich erachten. Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Selbstverständlich können auch weiterhin die gängigen Stellenportale genutzt werden, um geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Beschäftigung zu offerieren. 

Sprachkurse

Viele Geflüchtete verfügen über gute Englischkenntnisse, Deutschkenntnisse sind bedingt verbreitet. Für alle Geflüchtete aus der Ukraine besteht grundsätzlich das Angebot, an  kostenfreien Sprach- und Integrationskursen teilzunehmen. Bieten Sie Ihren Bewerbern bereits in der Stellenanzeige und im Bewerbungsprozess aktiv Sprachkurse an. Regionale Sprachschulen finden Sie meist auf den Internetseiten Ihrer Kommune.

Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge bietet unter dem folgenden Link ausführliche Informationen zu Integrationskursen und regionalen Angebotenhttps://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

Freie Büros 

Sie möchten Freelancer, Selbstständige oder in mobiler Arbeit arbeitende ukrainische Personen unterstützen und haben einen ungenutzten Schreibtisch oder ein freies Büro in Ihrem Unternehmen? Auf der Plattform von Independesk haben Sie die Möglichkeit, sich der Workplace-Initiative anzuschließen. Hier werden suchende Ukrainer und Unternehmer, die freien Raum zur Verfügung stellen wollen, einander vermittelt. 

Weiterführende Informationen

Aktuelle und vertiefte Informationen zu sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, zur Aufenthaltserlaubnis, zu Fragen des Arbeitsmarktzugangs sowie FAQs bieten u.a. folgende Internetseiten: 
FAQ zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
Hilfestellungen für und von der Wirtschaft#WirtschaftHilft 
Wie Betriebe aktuell helfen können: Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge 
Informationen der brandenburgischen Kommunen und Initiativen: BRANDENBURG HILFT
Allgemeine Informationen und FAQs: Land Brandenburg
Aktuelle Informationen u.a. zur betrieblichen Integration ukrainischer Geflüchteter und eine Hotline: BEA-Brandenburg Betriebliche Begleitagentur 
Außerdem hat das NEZTWERK UNTERNEHMEN INTEGRIEREN FLÜCHTLINGE eine  Checkliste für Betriebe erstellt, die sich auf einen Blick über die Anstellung von Geflüchteten informieren wollen.