Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter

Neben vielfältigen Hilfsangeboten gibt es eine große Bereitschaft der ostbrandenburgischen Wirtschaft, geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in einem regulären Arbeitsverhältnis zu beschäftigen. Welche Rechtslage aktuell gilt und was es sonst noch zu beachten gibt, haben wir untenstehend für Sie zusammengetragen. 

Rechtliche Grundlage 

Anders als Asylsuchende erhalten geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer nach Beantragung des vorübergehenden Schutzes einen sofortigen und unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt. Sie können in Deutschland eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (auch in Zeitarbeit), eine Ausbildung oder auch eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Sowohl die Fiktionsbescheinigung nach Beantragung des Titels mit dem Eintrag “Erwerbstätigkeit erlaubt” als auch später die Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 24 des Aufenthaltsgesetzes (§ 24 Abs. 1 AufenthG)  erlauben dies. Eine explizite Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
Die Arbeitserlaubnis kann im Zuge der Beantragung des Aufenthaltstitels bei der dafür zuständigen regionalen Ausländerbehörde erlangt werden.

Voraussetzungen für den Eintritt in den Arbeitsmarkt 

Grundsätzlich können die Schutzsuchenden, die häufig gut ausgebildet sind, direkt eingestellt werden, und zwar entsprechend ihrer Qualifikation. Das ist auch dann der Fall, wenn die Abschlüsse noch nicht anerkannt sind. Dies ist bei den sogenannten nicht reglementierten Berufen möglich. 
Inzwischen sind laut Bundesagentur für Arbeit etwa 137.000 Personen ukrainischer Herkunft sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Stand März 2023). Es ist davon auszugehen, dass die Zahl noch weiter steigen wird.
Voraussetzung für die Aufnahme einer Beschäftigung ist neben einer festen Meldeadresse häufig die Frage der Kinderbetreuung (Integration in Kita und Schule) und der Zugang sowie die Nutzung von Sprachkursen. Auch die Anerkennungsverfahren von bisherigen Qualifikationen können je nach Beschäftigungsart zu einer zeitlichen Verzögerung für den Eintritt in den Arbeitsmarkt führen.

Hilfestellung für Betriebe zur Rekrutierung

  • Auch wenn ukrainische Geflüchtete mittlerweile Sprachkurse besucht haben, ist zu empfehlen, Ihre Stellenanzeigen auch auf Englisch oder im Idealfall auf Ukrainisch zu veröffentlichen.
  • Signalisieren Sie in Ihren Stellenanzeigen gerne Ihre Rücksichtnahme, sollten einige erwerbsfähige Geflüchtete noch keinen ausreichenden Nachweis der berufsbezogenen Qualifikationen haben. 
  • Es sind vorwiegend Frauen und Kinder aus der Ukraine eingereist. Bieten Sie daher – wenn möglich und der Bedarf besteht – flexible Arbeitsmodelle an, die eine Kinderbetreuung erleichtern.
  • Bieten Sie aktiv Unterstützung für den Arbeitsweg an, sollten einige Geflüchtete weiterhin nur bedingt mobil sein.
  • Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber und Geflüchtete bei der Arbeitssuche und berät zu allen relevanten Fragen. Arbeitgeber können sich hierzu an den Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur vor Ort wenden.  

Stellenbörsen für Geflüchtete

Es existieren einige Stellenbörsen, die speziell auf Geflüchtete aus der Ukraine zugeschnitten sind. Nachfolgend eine kleine Auswahl der Stellenbörsen, die wir als besonders übersichtlich erachten. Die Auswahl erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Hier können Ostbrandenburger Unternehmen Ihre freien Stellen anbieten.
Selbstverständlich können auch weiterhin die gängigen Stellenportale genutzt werden, um geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Beschäftigung zu offerieren. 

Sprachkurse

Einige Geflüchtete haben bereits an Sprach- und Integrationskursen teilgenommen, sodass erste Deutschkenntnisse vorhanden sind. Daneben verfügen die meisten Geflüchteten über gute Englischkenntnisse. Bieten Sie bei Bedarf Ihren Bewerbern bereits in der Stellenanzeige und im Bewerbungsprozess ergänzende Sprachkurse an. Regionale Sprachschulen finden Sie meist auf den Internetseiten Ihrer Kommune.

Das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge bietet unter dem folgenden Link ausführliche Informationen zu Integrationskursen und regionalen Angebotenhttps://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

Weitere Links zur Information

Aktuelle und vertiefte Informationen zu sozialrechtlichen Rahmenbedingungen, zur Aufenthaltserlaubnis, zu Fragen des Arbeitsmarktzugangs sowie FAQs bieten u.a. folgende Internetseiten: 
FAQ zu Arbeit und Sozialleistungen in Deutschland: Bundesministerium für Arbeit und Soziales 
Hilfestellungen für und von der Wirtschaft#WirtschaftHilft
Wie Betriebe aktuell helfen können: Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge
Informationen der brandenburgischen Kommunen und Initiativen: BRANDENBURG HILFT
Aktuelle Informationen u.a. zur betrieblichen Integration ukrainischer Geflüchteter und eine Hotline: BEA-Brandenburg Betriebliche Begleitagentur