Aktuelle Informationen zum Russland-Ukraine Konflikt
Russland und die Ukraine sind traditionell wichtige Handelspartner für die gesamte Brandenburger Wirtschaft. Mit der aktuellen Eskalation der Russland-Ukraine-Beziehungen werden auch Ostbrandenburger Unternehmen vor die Herausforderung gestellt, ihre Wirtschaftsbeziehungen mit beiden Ländern möglichst sicher zu gestalten. Eine erste Übersicht zu aktuellen Hinweisen und Ansprechpartnern finden sie hier.
- Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur Anpassung an Sanktionen
- FAQs und Ansprechpartner zu Sanktionen
- Ukraine – Ansprechpartner und Informationen
- Russland – Ansprechpartner und Informationen zu Sanktionen
- Belarus/ Weißrussland – Ansprechpartner und Informationen zu Sanktionen
- Übersicht EU-Sanktionen und Embargos weiterer Länder (USA etc.)
- Weitere Informationen und Ansprechpartner
- Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur Anpassung an Sanktionen
Auf der
Webseite von Germany Trade and Invest (GTAI) wird übersichtlich zusammengefasst, welche Schritte Unternehmen vornehmen können, um sich schnell an Sanktionen anzupassen. Der Blick auf Transaktionen, Kunden, Lieferanten, Verträge und Produkte ist dabei essentiell.
FAQs und Ansprechpartner zu Sanktionen
FAQ der EU-Kommission (auf englisch)
Auf ihrer Webseite hält die EU-Kommission eine umfangreiche und gute Zusammenfassung häufiger Fragen rund um die EU-Sanktionen gegen Russland bereit. Die Antworten sind zumeist auch auf die Sanktionslage gegenüber Belarus übertragbar.
Auf ihrer Webseite hält das BMWK eine sehr gute Zusammenfassung häufiger Fragen rund um die EU-Sanktionen gegen Russland bereit. Die Antworten sind zumeist auch auf die Sanktionslage gegenüber Belarus übertragbar.
Informationen zur
Ausfuhrkontrolle und Embargos des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (
BAFA)
Hier fasst auf die BAFA nochmals die aktuelle außenwirtschaftliche Lage für Russland und die Ukraine zusammen und informiert so aktuell wie möglich.
Für spezifische Fragen zum Russland Embargo hat die
BAFA ein
Hotline eingerichtet:
+49 6196 9081237.
Auf der Webseite der Bafa gibt es eine Übersicht über die die länderbezogenen Sanktionen.
Auf ihrer Webseite fässt die Deutsche Bundesbank die häufigsten Fragen übersichtlich zusammen.
Ukraine – Ansprechpartner und Informationen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur
Ausreise aus der Ukraine, Kontaktinformationen für Deutsche Staatsangehörige, den Link zur Krisenvorsorgeliste, häufig gestellte Fragen sowie die Krisenhotline des Auswärtigen Amtes: +49 (0) 30 / 5000 3000 .
Die
AHK Ukraine steht Unternehmen zur Verfügung (unter Umständen aufgrund der gegenwärtigen Situation nur eingeschränkt).
Russland – Ansprechpartner und Informationen zu Sanktionen
Krisen-Hotline der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK Russland): Unter der
+7 495 234 49 54 informiert die AHK Russland über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und alle anderen Fragen zur Ukraine-Krise. Die Kollegen sind von Montag bis Sonntag von 5 bis 21 Uhr deutscher Zeit ( 7 bis 23 Uhr Moskauer Zeit) erreichbar.
FAQ der AHK Russland: Die AHK bietet hier eine gute
Übersicht über die verhängten
Sanktionen der Europäischen Union (
EU),
Deutschlands, der
USA und zahlreicher
anderer Staaten gegen Russland sowie über die russischen
Gegensanktionen. Sie informiert hier auch zum
SWIFT-Teilausschluss.
In diesem Info-Bulletin informiert die AHK regelmäßig zu den verhängten Maßnahmen gegenüber der Russischen Föderation, den russischen Gegensanktionen und stellt damit alles wichtige zum Wirtschaftsverkehr zwischen den USA, Russland und der EU zusammen.
Auf ihrer Webseite bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrbeschränkungen (BAFA) eine hilfreiche Zusammenfassung der Sanktionen gegen Belarus.
Übersicht über EU-Sanktionen gegen Russland (auf deutsch)
Auf ihrer Webseite fässt der Europäische Rat die EU-Sanktionen gegen Russland übersichtlich zusammen
Belarus/ Weißrussland – Ansprechpartner und Informationen zu Sanktionen
Krisen-Hotline der Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus (
AHK Belarus): unter
+375 44 775 00 74 steht die AHK Belarus (Weißrussland) für Fragen und Informationen zur Verfügung. Die Kollegen sind täglich von 6 bis 20 Uhr MEZ (8 bis 22 Uhr Minsker Zeit) erreichbar (auch über Telegram, Viber, WhatsApp).
Auf dieser Seite fasst die AHK Belarus die aktuellen Sanktionen verschiedener Länder zusammen und bietet auch Ansprechpartner für Unternehmen an.
Auf ihrer Webseite bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrbeschränkungen (BAFA) eine hilfreiche Zusammenfassung der Sanktionen gegen Belarus.
Übersicht über EU-Sanktionen gegen Belarus (auf deutsch)
Auf ihrer Webseite fässt der Europäische Rat die EU-Sanktionen gegen Belarus übersichtlich zusammen.
Übersicht EU-Sanktionen und Embargos weiterer Länder (USA etc.)
Übersicht der EU über Ihre Sanktionen (auf englisch)
Die “
Sanctions Map” bietet eine sehr gute Übersicht über die von der EU bisher verabschiedeten Embaros.
Übersicht des Europäischen Rats über Sanktionen (auf deutsch)
Auf ihrer Webseite fässt der Europäische Rat seine Sanktionen übersichtlich zusammen.
Auf ihrer Webseite fasst die Germany Trade and Invest (GTAI) einige wichtige weitere Sanktionen anderer Länder wie etwa der USA, des Vereinigten Königreichs oder Japan zusammen. Teilweise haben diese Embargos auch Auswirkungen auf das deutsche Geschäft mit sanktionierten Ländern wie Russland oder Belarus und sollten daher Beachtung finden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner
Diese Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) fasst zusammen,
worauf sich deutsche Unternehmen jetzt einstellen müssen. Enthalten sind auch aktuelle Informationen aus der deutschen Wirtschaftspolitik.
Auf ihren Seiten fasst die GTAI die aktuellen EU-Sanktionen sowie
vorhergehende Sanktionen übersichtlich und nach Themen sortiert zusammen.
Der Ost-Ausschuss hat eine Taskforce eingerichtet und bietet auf seiner Webseite viele weitere Ansprechpartner und Informationen.
Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen
Am 08. April 2022 verkündeten das deutsche Wirtschafts- und das Finanzministerium, dass die Bundesregierung ein Hilfspaket für Unternehmen aufsetzt.
Unterstützt werden sollen Firmen, die besonders stark von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen sind.
Beihilfsrechtliche Grundlage hierfür ist im Wesentlichen das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Krieges.
Zeitrahmen: Die Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und
werden in den kommenden Wochen konkretisiert und an den Start gebracht. Das KfW-Kreditprogramm und die Bürgschaftsprogramme werden zuerst starten, dann folgen die anderen Instrumente.
Das Paket der Bundesregierung besteht aus fünf Säulen:
1. KfW-Kreditprogramm
Überbrückungskredite zu günstigen Konditionen und Zinssätzen für Unternehmen mit nachgewiesener Betroffenheit. Bis zum Start des Programms steht das Angebot an
KfW- und ERP-Förderkrediten zur Verfügung.
Update: Das
KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 steht
Unternehmen ab dem 09.05.2022 zur Verfügung, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind. Das Programm ist bis zum 31.12.2022 befristet.
Weitere Details wird die KfW auf ihrer Webseite
ab dem 09.05.2022 sowie über ihren Newsletter bekannt geben:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Sonderprogramm-UBR/ .
2. Bürgschaftsprogramme
Unterstützung beim Erhalt von Betriebsmitteln und Investitionskrediten für nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen. Hierfür werden die Programme bei Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert.
3. Programm für zeitlich befristete Zuschüsse für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise
Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom belastet sind, können zeitlich befristete und eng umgrenzte Kostenzuschüsse erhalten, die zielgerichtet helfen. Dabei geht es um den Zeitraum Februar bis September 2022.
4. Einsatz von zielgerichteten Eigen- und Hybridkapital des Staates in Einzelfällen
Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätten, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
5. Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen
Firmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässe überbrückt.
Weitere Informationen und
genauere Bedingungen für die Nutzung der Angebote sind auf der
Webseite des Bundesfinanzministeriums verfügbar. Bei
detaillierten Fragen können sich Unternehmen gern an den
IHK-Referenten Dr. Ralf Katzke wenden (Kontaktinformationen auf der rechten Seite).