Aktuelle Informationen zum Russland-Ukraine Konflikt

Russland und die Ukraine sind traditionell wichtige Handelspartner für die gesamte Brandenburger Wirtschaft. Mit der aktuellen Eskalation der Russland-Ukraine-Beziehungen werden auch Ostbrandenburger Unternehmen vor die Herausforderung gestellt, ihre Wirtschaftsbeziehungen mit beiden Ländern möglichst sicher zu gestalten. Eine erste Übersicht zu aktuellen Hinweisen und Ansprechpartnern finden sie hier.

Handlungsempfehlungen für Unternehmen zur Anpassung an Sanktionen

Auf der Webseite von Germany Trade and Invest (GTAI) wird übersichtlich zusammengefasst, welche Schritte Unternehmen vornehmen können, um sich schnell an Sanktionen anzupassen. Der Blick auf Transaktionen, Kunden, Lieferanten, Verträge und Produkte ist dabei essentiell.

FAQs und Ansprechpartner zu Sanktionen

FAQ der EU-Kommission (auf englisch)
Auf ihrer Webseite hält die EU-Kommission eine umfangreiche und gute Zusammenfassung häufiger Fragen rund um die EU-Sanktionen gegen Russland bereit. Die Antworten sind zumeist auch auf die Sanktionslage gegenüber Belarus übertragbar.
Auf ihrer Webseite hält das BMWK eine sehr gute Zusammenfassung häufiger Fragen rund um die EU-Sanktionen gegen Russland bereit. Die Antworten sind zumeist auch auf die Sanktionslage gegenüber Belarus übertragbar.
Informationen zur Ausfuhrkontrolle und Embargos des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Hier fasst auf die BAFA nochmals die aktuelle außenwirtschaftliche Lage für Russland und die Ukraine zusammen und informiert so aktuell wie möglich.
Für spezifische Fragen zum Russland Embargo hat die BAFA ein Hotline eingerichtet: +49 6196 9081237
Auf der Webseite der Bafa gibt es eine Übersicht über die die länderbezogenen Sanktionen. 
Auf ihrer Webseite fässt die Deutsche Bundesbank die häufigsten Fragen übersichtlich zusammen.

Ukraine – Ansprechpartner und Informationen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Ausreise aus der Ukraine, Kontaktinformationen für Deutsche Staatsangehörige, den Link zur Krisenvorsorgeliste, häufig gestellte Fragen sowie die Krisenhotline des Auswärtigen Amtes: +49 (0) 30 / 5000 3000 . 
Die AHK Ukraine steht Unternehmen zur Verfügung (unter Umständen aufgrund der gegenwärtigen Situation nur eingeschränkt). 

Russland – Ansprechpartner und Informationen zu Sanktionen

Krisen-Hotline der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer (AHK Russland): Unter der +7 495 234 49 54 informiert die AHK Russland über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und alle anderen Fragen zur Ukraine-Krise. Die Kollegen sind von Montag bis Sonntag von 5 bis 21 Uhr deutscher Zeit ( 7 bis 23 Uhr Moskauer Zeit) erreichbar.
FAQ der AHK Russland: Die AHK bietet hier eine gute Übersicht über die verhängten Sanktionen der Europäischen Union (EU), Deutschlands, der USA und zahlreicher anderer Staaten gegen Russland sowie über die russischen Gegensanktionen. Sie informiert hier auch zum SWIFT-Teilausschluss.
In diesem Info-Bulletin informiert die AHK regelmäßig zu den verhängten Maßnahmen gegenüber der Russischen Föderation, den russischen Gegensanktionen und stellt damit alles wichtige zum Wirtschaftsverkehr zwischen den USA, Russland und der EU zusammen. 
Auf ihrer Webseite bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrbeschränkungen (BAFA) eine hilfreiche Zusammenfassung der Sanktionen gegen Belarus. 
Auf ihrer Webseite fässt der Europäische Rat die EU-Sanktionen gegen Russland übersichtlich zusammen

Belarus/ Weißrussland – Ansprechpartner und Informationen zu Sanktionen

Krisen-Hotline der Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus (AHK Belarus): unter +375 44 775 00 74  steht die AHK Belarus (Weißrussland) für Fragen und Informationen zur Verfügung. Die Kollegen sind täglich von 6 bis 20 Uhr MEZ (8 bis 22 Uhr Minsker Zeit) erreichbar (auch über Telegram, Viber, WhatsApp).
Auf dieser Seite fasst die AHK Belarus die aktuellen Sanktionen verschiedener Länder zusammen und bietet auch Ansprechpartner für Unternehmen an.
Auf ihrer Webseite bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrbeschränkungen (BAFA) eine hilfreiche Zusammenfassung der Sanktionen gegen Belarus. 
Auf ihrer Webseite fässt der Europäische Rat die EU-Sanktionen gegen Belarus übersichtlich zusammen. 

Übersicht EU-Sanktionen und Embargos weiterer Länder (USA etc.)

Die “Sanctions Map” bietet eine sehr gute Übersicht über die von der EU bisher verabschiedeten Embaros.
Auf ihrer Webseite fässt der Europäische Rat seine Sanktionen übersichtlich zusammen.
Auf ihrer Webseite fasst die Germany Trade and Invest (GTAI) einige wichtige weitere Sanktionen anderer Länder wie etwa der USA, des Vereinigten Königreichs oder Japan zusammen. Teilweise haben diese Embargos auch Auswirkungen auf das deutsche Geschäft mit sanktionierten Ländern wie Russland oder Belarus und sollten daher Beachtung finden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner

Diese Seite des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) fasst zusammen, worauf sich deutsche Unternehmen jetzt einstellen müssen. Enthalten sind auch aktuelle Informationen aus der deutschen Wirtschaftspolitik.
Auf ihren Seiten fasst die GTAI die aktuellen EU-Sanktionen sowie vorhergehende Sanktionen übersichtlich und nach Themen sortiert zusammen.
Der Ost-Ausschuss hat eine Taskforce eingerichtet und bietet auf seiner Webseite viele weitere Ansprechpartner und Informationen.

Maßnahmenpaket der Bundesregierung für vom Krieg betroffene Unternehmen

Am 08. April 2022 verkündeten das deutsche Wirtschafts- und das Finanzministerium, dass die Bundesregierung ein Hilfspaket für Unternehmen aufsetzt. Unterstützt werden sollen Firmen, die besonders stark von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffen sind
Beihilfsrechtliche Grundlage hierfür ist im Wesentlichen das Temporary Crisis Framework der Europäischen Kommission für Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft im Zuge des Ukraine-Krieges. 
Zeitrahmen: Die Maßnahmen sind zeitlich begrenzt und werden schrittweise an den Start gebracht. Das KfW-Kreditprogramm und die Bürgschaftsprogramme starteten zuerst. Im Juni 2022 folgte das Margining-Finanzierungsprogramm (Punkt 5.). Zum 15. Juli 2022 ist das Energiekostendämpfungsprogramm (Punkt 3.) in Kraft getreten. Punkt 4., die Bereitstellung von Eigen- und Hybridkapitalhilfen ist noch in Vorbereitung. 
1. KfW-Kreditprogramm
Überbrückungskredite zu günstigen Konditionen und Zinssätzen für Unternehmen mit nachgewiesener Betroffenheit. Bis zum Start des Programms steht das Angebot an KfW- und ERP-Förderkrediten zur Verfügung.
Update: Das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 steht Unternehmen ist bis zum 31.12.2023 zur Verfügung, die vom Angriff Russlands auf die Ukraine oder den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind. 

Auch dieses Förderdarlehen ist wie alle anderen Programme der KfW über die finanzierende Geschäftsbank zu beantragen. Zusätzlich zu den zu erfüllenden Förderkriterien ist gegenüber der finanzierenden Geschäftsbank der Nachweis zu erbringen, dass die Kapitaldienstfähigkeit (Liquidität zur Erbringung von fälligen Zinsen und Tilgungen) gewährleistet ist. Bei weiteren Fragen zur Beantragung des Förderdarlehens nutzen Sie gern unsere Beratungsunterstützung.
2. Bürgschaftsprogramme
Unterstützung beim Erhalt von Betriebsmitteln und Investitionskrediten für nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen. Hierfür werden die Programme bei Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert.
3. Programm für zeitlich befristete Zuschüsse für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise
Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom belastet sind, können zeitlich befristete und eng umgrenzte Kostenzuschüsse erhalten, die zielgerichtet helfen. Dabei geht es um den Zeitraum Februar bis September 2022. 
Das Verfahren für das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ermöglicht temporäre Zuschüsse zu gestiegenen Erdgas- und Strompreisen in besonders betroffenen Branchen. Die Antragstellung erfolgt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Informationen zum Programm können auf der Internetseite des BAFA nachgelesen werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich papierlos über ein Online-Portal. 
4. Einsatz von zielgerichteten Eigen- und Hybridkapital des Staates in Einzelfällen 
Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätten, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen. 
Weitere Informationen und genauere Bedingungen für die Nutzung der Angebote sind auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums verfügbar.
Detaillierte, individuelle Fragen können gern in einem Beratungsgespräch (persönlich oder virtuell) besprochen werden.  Terminbuchung!