LEITLINIE IM DETAIL:
Die Wettbewerbsfähigkeit stärken und staatlich verordnete Bürokratie bindet erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen insbesondere in kleinen und mittleren Betrieben, aber auch in der Verwaltung. Die Politik hat zwar die dringende Notwendigkeit erkannt, die Wirtschaft von Bürokratie zu entlasten. Durchgreifende Entlastungen sind bei den Unternehmen allerdings bislang nicht in ausreichendem Maß zu spüren, weil die Maßnahmen zum Bürokratieabbau immer noch zu begrenzt und kleinteilig sind und immer wieder durch Aufbau neuer bürokratischer Regelungen konterkariert werden.
01 | Wettbewerbsfähigkeit stärken und Bürokratie abbauen
1.1 Bürokratielasten abbauen und Behördenstruktur straffen
Deregulierung ist eines der wichtigsten und drängendsten Ziele der Wirtschaftspolitik, um Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität zu stärken.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Jede Form von Überregulierung abbauen und vermeiden – auch auf EU-Ebene.
- Gesetzliche Regelungen auf ein absolut notwendiges Mindestmaß reduzieren und EU-Vorgaben nicht überschießend umsetzen.
- „One in – two out“-Regel einführen, damit für jede neue Belastung zwei bestehende Belastungen aufgehoben werden.
- Bürokratiekosten systematisch abschätzen, um die konkreten Auswirkungen auf die Betriebe ausreichend zu erfassen, zu bewerten und zu kommunizieren.
Dokumentations- und Informationspflichten reduzieren
Unzählige Anzeige-, Dokumentations-, Berichts- und Informationspflichten lähmen unternehmerische Aktivitäten nachhaltig und erschweren Existenzgründungen unnötig.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Formalpflichten auf das absolut notwendige Maß zurückfahren.
- Auf die Einführung weiterer derartiger Pflichten verzichten, um so neue Kräfte in der gewerblichen Wirtschaft freizusetzen.
Behördenstruktur straffen
Allein auf Bundesebene existieren über 900 Behörden, für die rund eine halbe Million Beschäftigte tätig sind. Hinzu kommen tausende einzelne Landes- und Kommunalbehörden, die eine Vielzahl von Verwaltungsaufgaben parallel wahrnehmen. Diese Mehrfachstrukturen und damit auch die Zahl der Behörden müssen verringert werden.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Umfang der Verwaltungsaufgaben durch Abschaffung und Reduzierung gesetzlicher Vorgaben senken.
- Aufgaben bei zentralen Stellen bündeln, die auf Grund ihrer Fachkompetenz und mithilfe landeseinheitlicher digitaler Infrastrukturen effizienter und zügiger arbeiten können.
- Kompetenzen des Nationalen Normenkontrollrats ausweiten und ihn umfassend in alle Gesetzgebungsverfahren einbinden.
1.2 Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen
Viele behördliche Planungs- und Genehmigungsverfahren dauern zu lang und behindern damit nicht nur Investitionen in den Standort Deutschland, sondern wirken sich negativ auf Wertschöpfung, Wohlstand und Arbeitsplätze aus. Diese Verfahren müssen deutlich gestrafft, vereinfacht und beschleunigt werden.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Echte Genehmigungsfiktionen einführen, damit ein positiver Bescheid automatisch ergeht, wenn eine Behörde innerhalb bestimmter Fristen nicht widerspricht.
- Einzelne Verfahrensschritte mit klaren Fristen und verbindlichen Zeitplänen versehen, zum Beispiel für Vollständigkeitserklärungen, Nachforderungen von Unterlagen sowie Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.
1.3 Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben
Belastungen der Unternehmen durch umständliche und vor allem langwierige behördliche Verfahren sollten zügig abgebaut werden. Dabei müssen die Möglichkeiten der modernen Informationstechnologie einschließlich der künstlichen Intelligenz zielgerichtet eingesetzt werden. Alle Verantwortlichen sollten sich im gegenseitigen Schulterschluss an der zügigen Digitalisierung der Verwaltung beteiligen.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Aufsichts- und Fachbehörden personell und digital so ausstatten, dass sie Verwaltungsverfahren zügiger abschließen können.
- Digitale Arbeitsprozesse in Behörden verbindlich umsetzen und Zuständigkeiten dort bündeln. Elektronische Antragsverfahren, digitale Beteiligung und digitale Aktenführung zum Regelfall machen.
- „Once Only“-Prinzip im NOOTS-Staatsvertrag zügig und in enger Abstimmung und Kooperation der Verwaltungsträger auf kommunaler, Landes- und Bundesebene umsetzen.
- Unternehmen und Beschäftigte gezielt bei der Digitalisierung und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz durch fachliche und finanzielle Fördermaßnahmen unterstützen, insbesondere im Bereich Produktentwicklung und Qualifizierung.
1.4 Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen verbessern
Gewerbefreiheit verteidigen
Die Gewerbefreiheit ist neben der Eigentumsgarantie in unserer Wirtschaftsordnung ein wesentlicher Eckpfeiler für Wachstum und Wohlstand. Es ist eine zentrale und grundrechtlich verbürgte Aufgabe des Staates, das fundamentale Prinzip der Gewerbefreiheit zu fördern. Einschränkungen der Gewerbefreiheit sind nur dort angezeigt, wo besonders wichtige Gemeinschaftsgüter geschützt werden müssen und Beschränkungen geeignet, erforderlich und angemessen sind.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Neue Zulassungsbarrieren und Anforderungen an den Betrieb eines Gewerbes dürfen nur aufgestellt werden, wenn sie zwingend notwendig sind und den Erfordernissen des heutigen Wirtschaftslebens entsprechen.
- Unnötige Überregulierung auf EU-Ebene verhindern.
Wettbewerbsfähiges und investitionsfreundliches Steuersystem
Die Unternehmen im Oldenburger Land benötigen einfache, planbare und international wettbewerbsfähige steuerliche Rahmenbedingungen. Hohe Unternehmenssteuern und ein zunehmend komplexes Steuerrecht belasten Investitionen, Innovationen und Wachstum. Gerade mit Blick auf Transformation, Digitalisierung und internationalen Wettbewerb muss Steuerpolitik stärker als aktiver Standortfaktor verstanden werden.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Unternehmenssteuern auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau senken.
- Gewerbesteuer vollständig auf die Einkommensteuer anrechenbar machen.
- Die Gewerbesteuer perspektivisch durch ein modernes kommunales Steuersystem ersetzen.
- Steuerpolitik konsequent auf Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit ausrichten.
Steuerverfahren vereinfachen und digitalisieren
Das Steuerrecht verursacht hohe Bürokratie- und Beratungskosten und bindet zunehmend Ressourcen in den Unternehmen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe brauchen einfache, digitale und rechtssichere Verfahren. Steuerliche Prozesse müssen effizienter, planbarer und praxisnäher ausgestaltet werden.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Steuerverfahren konsequent digitalisieren und vereinfachen.
- Dokumentations- und Meldepflichten reduzieren.
- Mehr Rechtssicherheit und Verlässlichkeit im Steuerrecht schaffen.
- Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung und zeitnahe Betriebsprüfungen verbessern
Innovationen, Start-ups und Investitionen steuerlich stärken
Start-ups, Innovationen und Investitionen sind entscheidend für die wirtschaftliche Transformation. Gleichzeitig erschweren steuerliche Hürden häufig Wachstum und Modernisierung. Ein modernes Steuerrecht muss Gründungen erleichtern, Investitionen fördern und Unternehmen in Krisenzeiten besser entlasten.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Mitarbeiterbeteiligungen und steuerliche Rahmenbedingungen für Start-ups verbessern.
- Verlustverrechnung und Verlustrücktrag dauerhaft stärken.
- Degressive Abschreibungen dauerhaft ermöglichen.
- Steuerliche Investitionsanreize für Digitalisierung und Transformation ausbauen.
Finanzierungsbedingungen verbessern
Umsatzeinbußen, Kurzarbeit, Lieferkettenstörungen und aktuelle politische Entwicklungen belasten viele regionale Unternehmen. Besonders kleine und mittlere Unternehmen haben häufig mit einer gesunkenen Eigenkapitalquote zu kämpfen. Bei Investitionen in neue Geschäftsmodelle ist fehlendes oder nicht ausreichendes Eigenkapital oft ausschlaggebend für eine Kreditabsage.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Finanzierungsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen verbessern.
- Kreditvergabe nicht durch Überregulierung schwächen.
- Eigenkapitalausstattung der Betriebe gezielt stärken.
- Sicherheiten durch geeignete Instrumente wie Bürgschaften erleichtern.
Kommunales Finanzsystem reformieren
Steigende kommunale Hebesätze erhöhen die Belastung der Unternehmen und schwächen die Attraktivität des Standorts. Das bestehende System setzt Fehlanreize für immer höhere Realsteuerhebesätze. Kommunale Finanzen müssen planbarer und wettbewerbsfreundlicher ausgestaltet werden.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Fehlanreize im kommunalen Finanzausgleich abbauen.
- Nivellierungshebesätze gesetzlich begrenzen.
- Kommunale Steuerbelastungen planbarer und standortfreundlicher gestalten.
1.5 Europa und globale Märkte im Blick behalten
Angesichts vielfältiger globaler Bedrohungslagen ist die Sicherung der freiheitlichen Grundordnung und die Gefahrenabwehr eine europäische Gemeinschaftsaufgabe. Eine abgestimmte europäische Sicherheits-, Energie- und Industriepolitik ist Voraussetzung dafür, dass europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb bestehen und zugleich zu einer stabilen Sicherheitsordnung beitragen können. Für Unternehmen im Oldenburger Land ist die Erschließung ausländischer Märkte ein zunehmend wichtiger Bestandteil zur Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Das Auslandsgeschäft wird in der IHK-Region insbesondere durch Branchen des verarbeitenden Gewerbes, wie Ernährungswirtschaft, der Maschinen- und Fahrzeugbau oder die Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren, geprägt. Zugleich gewinnen erneuerbare Energien, Umwelt- und Medizintechnik sowie das noch nicht ausgeschöpfte Internationalisierungspotenzial des Dienstleistungssektors an Bedeutung.
Barrieren abbauen
Auch in Deutschland und der EU erschweren zoll- und außenwirtschaftsrechtliche Vorschriften das Auslandgeschäft. Der Abbau von Bürokratie, eine schnellere Digitalisierung des Zolls und internationalisierungsorientierte Rahmenbedingungen sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiche Auslandsgeschäfte und langfristige Wettbewerbsfähigkeit. Im europäischen und globalen Kontext kommt es darauf an, Handelsliberalisierung, ein wirtschaftsfreundlicheres Zoll-, Außenwirtschafts- und Steuerrecht sowie die Belange mittelständischer Unternehmen bei Freihandelsabkommen stärker in den Mittelpunkt zu stellen.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Bürokratie im eigenen Land abbauen.
- Digitalisierung des Zolls schneller voranbringen.
- Berufsausbildung stärker auf die Internationalisierung ausrichten.
- Handelsliberalisierung weiter vorantreiben und ein wirtschaftsfreundlicheres Zoll-, Außenwirtschafts- sowie Steuerrecht statt Protektionismus sicherstellen.
- Bei weiteren Freihandelsabkommen die Belange mittelständischer Unternehmen berücksichtigen und deren Positionen einbringen.
Sanktionen und Exportkontrollen praxistauglich gestalten
Sanktionen und Exportkontrollen sind zentrale Instrumente der Sicherheits- und Außenpolitik. Sie greifen tief in Geschäftsmodelle ein und stellen Unternehmen vor erhebliche rechtliche und operative Herausforderungen. Für Unternehmen im Oldenburger Land, die Auslandsgeschäfte mit Bedacht planen und konsequent umsetzen, sind rechtsklare Regelungen, verständliche Verfahren und planbare Übergänge entscheidend, um internationale Geschäftstätigkeit rechtssicher gestalten zu können.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Rechtsklare und verständliche Regeln sicherstellen.
- Digitale und schnelle Verfahren gewährleisten.
- Planbare Übergangsfristen schaffen.
- Den regelmäßigen Dialog mit der Wirtschaft gewährleisten.
Finanzierung, Förderung und Absicherung bedarfsorientiert ausrichten
Auslandsgeschäfte benötigen Vorlaufzeit; Kalkulations- und Planungssicherheit sind daher entscheidend für den Geschäftserfolg. Politik sowie Kredit- und Versicherungswirtschaft müssen Unternehmen durch abgestimmte und bedarfsorientierte Angebote die notwendigen Handlungsspielräume bei der Erschließung internationaler Märkte ermöglichen. Für Unternehmen im Oldenburger Land ist eine verlässliche Ausrichtung von Finanzierung, Förderung und Absicherung ein wesentlicher Baustein, um neue Märkte erschließen und internationale Aktivitäten tragfähig planen zu können.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Abgestimmte und bedarfsorientierte Angebote von Politik sowie Kredit- und Versicherungswirtschaft sicherstellen.
- Notwendige Handlungsspielräume bei der Erschließung internationaler Märkte ermöglichen. Doppelstrukturen vermeiden.
- Vorhandene Instrumente besser verzahnen.
- Synergieeffekte schaffen.
Bei der Auslandsmarkt-Erschließung unterstützen
Unternehmen müssen sich auch künftig auf kompetente Ansprechpartner für den Außenhandel und den Binnenmarkt verlassen können. In den jeweiligen Zielmärkten unterstützen die Deutschen Auslandshandelskammern Unternehmen bei der Markterschließung. Für die Betriebe im Oldenburger Land ist eine fachkundige, themenübergreifende Begleitung besonders relevant, weil Auslandsgeschäfte komplexe Fragen etwa zu Steuern, E-Commerce, Abfallregelungen und Ausschreibungen berühren können.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Das weltweite AHK-Netzwerk weiter stärken und ausbauen.
- IHKs als Fachberater zum komplexen Themenfeld Außenwirtschaft weiterentwickeln.
- Themen wie Steuern, E-Commerce, Abfallregelungen und Ausschreibungen themenübergreifend denken und entsprechende Angebote unterbreiten.
Europäischen Binnenmarkt stärken
Die Basis für das internationale Geschäft liegt für die Mehrheit der Unternehmen in den direkten Nachbarländern. Für regionale Unternehmen im Oldenburger Land ist ein starker EU-Binnenmarkt mit dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital ein zentraler Bezugspunkt ihrer internationalen Geschäftstätigkeit. Im europäischen Kontext kommt es darauf an, die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen zu stärken, die Liberalisierung des Binnenmarkts weiterzuentwickeln und enge Wirtschaftspartnerschaften mit den europäischen Anrainerstaaten zu fördern.
DAS MUSS SICH ÄNDERN:
- Wettbewerbsfähigkeit regionaler Unternehmen stärken.
- Weitergehende Liberalisierung des starken EU-Binnenmarkts voranbringen.
- Die Errungenschaften des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital sichern und weiterentwickeln.
- Enge Wirtschaftspartnerschaften mit den europäischen Anrainerstaaten fördern