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Nr. 6418892
Vollversammlung
IHK-Wahl 2025
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Vollversammlung ist am 26. Juni 2025 (18:00 Uhr) abgelaufen. Eine Kandidatur ist jetzt nach der Wahlordnung der IHK nicht mehr möglich. Der Wahlausschuss wird Anfang Juli die Liste aller Kandidatinnen und Kandidaten hier veröffentlichen.
Im September 2025 wird die Vollversammlung, das „Parlament der regionalen Wirtschaft“, für die Wahlperiode 2025 bis 2030 neu gewählt. Rund 71.000 Unternehmerinnen und Unternehmer aus unserer Region können dann per Brief oder online ihre 77 Vertreterinnen und Vertreter für die Vollversammlung der Oldenburgischen IHK bestimmen.
Was ist die Vollversammlung?
Sie ist das wichtigste Gremium der IHK. Sie ist das Parlament der regionalen Wirtschaft, sie vertritt die Interessen unserer Betriebe gegenüber Politik und Verwaltung, und sie regelt alle sonstigen Angelegenheiten der IHK von grundsätzlicher Bedeutung. Ob es beispielsweise um den Fach- und Arbeitskräftemangel, Energie- und Rohstoffkosten, digitale Infrastruktur oder Bürokratieabbau geht: Die Vollversammlung bestimmt den wirtschaftspolitischen Kurs der IHK. Sie ist die starke Stimme der Wirtschaft im Oldenburger Land. Die Vollversammlung tagt viermal pro Jahr.
Wer sitzt in der Vollversammlung?
Mitglieder der Vollversammlung sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die von den Mitgliedsbetrieben der IHK in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden. Die Vollversammlung wird in der nächsten Wahlperiode aus insgesamt 77 Mitgliedern bestehen. Sie wählen wiederum das Präsidium und den Präsidenten oder die Präsidentin der IHK.
Um alle Branchen und Regionen des IHK-Bezirks sachgerecht abzubilden, ist die Vollversammlung in Wahlgruppen und Wahlbezirke unterteilt (siehe Grafik unten). Die Sitze in der Vollversammlung verteilen sich nach der Wahlordnung der IHK auf insgesamt 10 Wahlgruppen und 38 Wahlbezirke.
Wie werde ich Mitglied der Vollversammlung?
Für einen Sitz in der Vollversammlung können Einzelunternehmerinnen und -unternehmer, gesetzliche Vertreter eines Unternehmens (z. B. der Vorstand einer AG oder die Geschäftsführung einer GmbH), Prokuristen und bestimmte vom Unternehmen bevollmächtigte Personen kandidieren.
Jeder Wahlberechtigte kann entweder sich selbst oder eine andere wahlberechtigte Person vorschlagen. Wahlvorschläge können allerdings nur in der Zeit vom 15. Mai bis 4. Juni 2025 bei der IHK postalisch, per Fax an die Nummer 0441 2220-555 oder unter der E-Mail-Adresse wahlvorschlag2025@oldenburg.ihk.de eingereicht werden.
Wann und wie werden die Mitglieder der Vollversammlung gewählt?
Alle Mitgliedsunternehmen der Oldenburgischen IHK können in der Zeit von 9. bis 30. September 2025 ihre Stimme abgeben und damit ihre Vertreterinnen und Vertreter in der Vollversammlung wählen.
Die Stimme kann entweder per Briefwahl oder über ein spezielles Online-Portal abgegeben werden. Die notwendigen Unterlagen und Informationen werden allen Wahlberechtigten Anfang September automatisch zugesandt. Eine Registrierung oder Anmeldung als Wähler ist nicht erforderlich.
Was passiert nach Ablauf der Wahlfrist?
Am 1. Oktober 2025 werden die abgegebenen Stimmen unter Aufsicht des Wahlausschusses der IHK ausgezählt. Das Wahlergebnis wird am 2. Oktober 2025 auf der Internetseite der IHK veröffentlicht. Die neue Vollversammlung tritt dann am 20. Januar 2026 zu ihrer ersten Sitzung zusammen.