EU-Berufskraftfahrer
4.2 Grundqualifikation
Prüfung Berufskraftfahrer Güterkraftverkehr
Die Prüfungsfragen wurden veröffentlicht. Weitere Informationen
ACHTUNG: Sämtliche Verkehrsprüfungen finden wie geplant statt! Bis auf weiteres führen wir keine Tabletprüfungen durch, sondern prüfen auf Papier.
ACHTUNG: Sämtliche Verkehrsprüfungen finden wie geplant statt! Bis auf weiteres führen wir keine Tabletprüfungen durch, sondern prüfen auf Papier.
1. Mindestalter
Die Prüfung Grundqualifikation (
Richtlinien (PDF-Datei · 237 KB)) und die Prüfung beschleunigte Grundqualifikation ermöglichen das gewerbliche Führen von Lastkraftwagen ab folgendem Lebensalter:
Fahrerlaubnisklasse
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Mindestalter bei
Grundqualifikation (Voraussetzung Fahrerlaubnis) |
Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation
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C /CE
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18 Jahre
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21 Jahre
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C1 / C1E
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18 Jahre
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18 Jahre
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2. Grundqualifikation, Quereinsteiger und Umsteiger
2.1 Grundqualifikation (Regelprüfung)
Die uneingeschränkte Prüfung „Grundqualifikation” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation” müssen alle Fahrer im gewerblichen Verkehr und im Werkverkehr ablegen, die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr noch eine Prüfung über eine Grundqualifikation für Personenverkehr besitzen.
Übersicht der Schulungsveranstalter
2.2 Quereinsteiger
Die Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr nach der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr besitzen.
2.3 Umsteiger
Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” bzw. „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” können die Fahrer ablegen, die bereits eine „Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation für Personenverkehr” besitzen.
3. Prüfungsdauer
Prüfungsteile
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Grundqualifikation
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Beschleunigte
Grundqualifikation |
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Regelprüfung
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theoretische Prüfung
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240 Min.
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90 Min.
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praktische Prüfung
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Insgesamt
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120 Min.
30 Min. max. 60 Min. 210 Min. |
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Quereinsteiger
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||||
theoretische Prüfung
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170 Min.
|
60 Min.
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||
praktische Prüfung
|
Insgesamt
|
120 Min.
30 Min. max. 60 Min.
210 Min.
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Umsteiger
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||||
theoretische Prüfung
|
110 Min.
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45 Min.
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||
praktische Prüfung
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Insgesamt
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60 Min.
30 Min. max. 30 Min.
120 Min.
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4. Zulassung zur Prüfung
4.1 Beschleunigte Grundqualifikation
4.1.1 Regelprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung.
- Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw” (140 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
4.1.2 Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten
Ausbildungsstätte gemäß Paragraf 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung. Darüber hinaus ist entweder der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr oder ein Führerschein einer Klasse D vorzulegen.
- Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Umsteiger” (35 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
- Wenn die Fahrerlaubnis vor dem 10. September 2009 erworben wurde, der gültige Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
bzw.
wenn die Fahrerlaubnis nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
4.1.3 Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage des Originals eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte gemäß § 7 BKrFQG ausgestellten Nachweises über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung sowie eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gem. Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).
- Original des Schulungsnachweises über die Teilnahme an der Schulung für „beschleunigte Grundqualifikation Lkw - Quereinsteiger” (96 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 10 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse)
- Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr
4.2 Grundqualifikation
4.2.1 Regelprüfung
Keine speziellen Voraussetzungen
4.2.2 Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” ist die Vorlage eines gültigen Führerscheins einer D-Fahrerlaubnisklasse und der Nachweis über eine bereits abgelegte Prüfung gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz.
- Gültiger Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE
- Wenn die Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D oder DE nach dem 10. September 2008 erworben wurde, ein Nachweis über eine abgelegte Prüfung Grundqualifikation / beschleunigte Grundqualifikation Personenverkehr gemäß dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
4.2.3 Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zu einer Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Vorlage eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises gemäß Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV).
- Original des Fachkundenachweises Güterkraftverkehr
Die praktische Prüfung Grundqualifikation wird grundsätzlich auf einem vom Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin gestellten Prüfungsfahrzeug (Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt.
Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir die technischen Angaben des Prüfungsfahrzeugs. Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Sie für die praktische Prüfung einplanen!
5. Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK. Aktuell gelten folgende Gebührensätze:
5.1 Grundqualifikation
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Grundqualifikation (theoretische und praktische Prüfung)
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Gesamtprüfung
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1.370 Euro
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Gesamtprüfung Quereinsteiger
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1.340 Euro
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Gesamtprüfung Umsteiger
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1.010 Euro
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5.2 Beschleunigte Grundqualifikation
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Theoretische Prüfung
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120 Euro
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Theoretische Prüfung Quereinsteiger
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110 Euro
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Theoretische Prüfung Umsteiger
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100 Euro
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Über die Prüfungsgebühr erhält der Prüfungsteilnehmer / die Prüfungsteilnehmerin oder das von ihm / ihr benannte Unternehmen nach der Prüfung einen Gebührenbescheid. Die Gebühren werden sofort fällig und sind unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit) zu entrichten.
6. Anmeldung, Termine, Musterprüfung
Bitte melden Sie sich über unser
Online-Portal zu Ihrer Prüfung an.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (PDF-Datei · 3049 KB)
Prüfungstermine 2023
Montag, 6. und 20. Februar 2023
Montag, 6. und 20. März 2023
Montag, 3. und 17. April 2023
Montag, 8. und 22. Mai 2023
Montag, 5. und 19. Juni 2023
Montag, 3. und 17. Juli 2023
Montag, 7. und 21. August 2023
Montag, 4. und 18. September 2023
Montag, 9. und 23. Oktober 2023
Montag, 6. und 20. November 2023
Montag, 4. und 18. Dezember 2023
Montag, 6. und 20. März 2023
Montag, 3. und 17. April 2023
Montag, 8. und 22. Mai 2023
Montag, 5. und 19. Juni 2023
Montag, 3. und 17. Juli 2023
Montag, 7. und 21. August 2023
Montag, 4. und 18. September 2023
Montag, 9. und 23. Oktober 2023
Montag, 6. und 20. November 2023
Montag, 4. und 18. Dezember 2023
(Änderungen vorbehalten)
Die Prüfungsabnahme erfolgt ausschließlich auf Deutsch.
Die Oldenburgische IHK ist zuständig für Prüfungsteilnehmer/innen, die ihren Wohnsitz in unserem
IHK-Bereich haben. Falls ihr Wohnort außerhalb liegt, wenden Sie sich bitte an ihre zuständige IHK. Nutzen Sie dafür den
IHK-Finder.
7. Ausnahmen und Ausländische Bescheinigungen
In den
Anwendungshinweisen finden Sie detaillierte Informationen.
Übersicht der ausländischen Bescheinigungen (PDF-Datei · 2303 KB)