Güterkraftverkehr

Änderung der LKW-Mautsätze rückwirkend ab dem 28. Oktober 2020

Die Bundesrepublik Deutschland hat sämtliche Wegekostengutachten seit 2002 bei der EU-Kommission notifiziert. Hierbei wurde die nun vom EuGH abgelehnte Anlastung von Kosten der Verkehrspolizei nie beanstandet. Um den vom EuGH aufgestellten Grundsätzen für die aktuelle Kalkulationsperiode Rechnung zu tragen, ist zwischenzeitlich eine Neukalkulation und Aktualisierung der Wegekostenrechnung ab dem Tag der Entscheidung des EuGH erfolgt. Das Gesetz, mit dem die Mautsätze auf Basis der Neuberechnung der Wegekosten angepasst werden, wird zum 1.10.2021 in Kraft treten und betrifft dann rückwirkend den Zeitraum vom 28.10.2020 bis zum 30.9.2021.
Informationen zur Rückerstattung zuviel bezahlter Maut und die Mautsätze ab dem 01.10.2021 finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) unter dem folgenden Link.
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