Förderprogramme des Bundesamtes für Mobilität und Logistik

Förderprogramm "Umweltschutz und Sicherheit" 2025

Die Antragsfrist für das Förderprogramm “Umweltschutz und Sicherheit” (ehemals De-minimis) beginnt am 04. August 2025 um 9.00 Uhr und endet am 01. September 2025. Gefördert werden Maßnahmen in den Kategorien Umweltschutz und Sicherheit. Wichtig: Es gilt das Windhundprinzip. Sind die Mittel erschöpft, wird das Antragsportal geschlossen!
Die Antragsformulare sowie die Ausfüllhilfen nebst Videotutorials zur Antragstellung sind auf der Website des BALM abrufbar.

Förderprogramm Weiterbildung 2025

Die Antragsfrist für das Förderprogramm „Weiterbildung“ beginnt für die Förderperiode 2025 am 11. August 2025, 9.00 Uhr. Gefördert werden im Rahmen des Förderprogramms “Weiterbildung“ ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen gemäß der Anlage zu Nummer zwei (Maßnahmenkatalog) der Richtlinie „Weiterbildung“, mit denen nicht vor Bewilligung des Antrags begonnen worden ist.
Die Antragsformular sowie Ausfüllhilfen und Videotutorials zur Antragsstellung sind auf der Website des BALM abrufbar.

Förderprogramm Ausbildung 2025

Die Antragsfrist für das Förderprogramm „Ausbildung“ beginnt für die Förderperiode 2025 am 08. Juli 2025, 9.00 Uhr. Im Rahmen des Förderprogramms Ausbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert, die betrieblich Berufskraftfahrer oder Berufskraftfahrerinnen ausbilden. Die Förderung nach dem Förderprogramm "Ausbildung" erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung. Bei dreijährigen betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin werden als zuwendungsfähige Kosten pauschal 50.000 Euro anerkannt.
Die Antragsformular sowie Ausfüllhilfen und Videotutorials zur Antragsstellung sind auf der Website des BALM abrufbar.