Barrierefreiheit

Reisen für Alle

Das bundesweit einheitliche Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ wurde ursprünglich vom Deutschen Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin entwickelt und wird heute von der Bayern Tourist GmbH (BTG) als Bundeskoordinierungs- und Prüfstelle betreut.
„Reisen für Alle“ ist ein Informations- und Bewertungssystem, das Gästen anhand geprüfter Detailinformationen ermöglicht, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit eines Angebots für die eigenen Bedürfnisse bereits vor der Reise einzuschätzen.

Sichtbarkeit für Betriebe – Städte – Regionen

Mit dem System können touristische Angebote entlang der gesamten touristischen Servicekette erfasst und anhand einheitlicher Kriterien auf ihre Barrierefreiheit hin geprüft und bewertet werden: von der Erstinformation vor dem Reiseantritt über die Tourist-Information und das Restaurant bzw. Hotel bis hin zu Sehenswürdigkeiten wie Museen und Freizeiteinrichtungen.

Zielgruppen im Blick – Barrierefreiheit anbieten

Ein umfassender Kriterienkatalog berücksichtigt die Bedürfnisse von Menschen mit Gehbehinderung, Rollstuhlfahrern, Menschen mit Hörbehinderung, gehörlosen Menschen, Menschen mit Sehbehinderung, blinden Menschen sowie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

Kennzeichnung für drei Jahre

Die Kennzeichnung ist drei Jahre gültig und kann anschließend verlängert werden. Dafür werden die Daten aktualisiert und je nach Angebot erneut vor Ort erhoben. Die Erhebung erfolgt durch speziell geschulte Erheber vor Ort und nicht im Rahmen einer Selbsteinschätzung des Betriebs. Dabei werden die Daten zur Barrierefreiheit geprüft und detailliert erfasst. Voraussetzung für die Kennzeichnung ist außerdem, dass mindestens eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Betriebs an einer Schulung zum Thema „Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal“ teilgenommen hat.
„Reisen für Alle“ unterscheidet zwischen „Information zur Barrierefreiheit“ und „Barrierefreiheit geprüft“. Während „Information zur Barrierefreiheit“ signalisiert, dass detaillierte und geprüfte Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit vorliegen, bedeutet „Barrierefreiheit geprüft“, dass zusätzlich die Qualitätskriterien für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind. Die Kennzeichnung „Barrierefreiheit geprüft“ wird durch Piktogramme ergänzt, die anzeigen, für welche Personengruppen die jeweiligen Qualitätskriterien teilweise oder vollständig erfüllt sind. Sie wird in den Qualitätsstufen „teilweise barrierefrei“ und „barrierefrei“ vergeben.
Weiterführende Informationen zum Kennzeichnungssystem „Reisen für Alle“ und zu den Anforderungen erhalten Sie unter: www.reisen-fuer-alle.de