Krankenhausreform
Eine hochwertige, bestmögliche und gleichwertige medizinische und pflegerische Versorgung und Krankenhausinfrastruktur sind für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung unabdingbar - und für die Wirtschaft ein entscheidender Standortfaktor. Die Oldenburgische IHK hält Krankenhaus-Strukturreform für absolut notwendig und fordert schnelle Umsetzung und Nachjustierung des KHVVG auf Landesebene
- Positionierung der Oldenburgischen IHK
- Gleichwertige regionale medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen
- Auswirkungsanalyse muss Basis für Entscheidungen sein
- Finanzierung aller Krankenhäuser bis zur Umsetzung der Reform auch in der Übergangsphase sicherstellen
- Einsatz digitaler Technologien und telemedizinischer Angebote intensiv vorantreiben
- Bürokratie im Gesundheitswesen weiter abbauen
Der Bund reagiert mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) auf die erheblichen Herausforderungen, vor denen die Krankenhauslandschaft steht. Ein signifikanter Investitionsstau, eine unzureichende digitale Infrastruktur sowie eine hohe Bürokratiebelastung tragen dazu besonders bei. Die Qualität der medizinischen Versorgung leidet zudem unter dem Mangel an qualifiziertem Personal. Etwa zwei Drittel der Krankenhäuser sind defizitär. Die Kommunen als Krankenhausträger finanzieren derzeit einen Großteil dieser Defizite aus ihren Haushalten, um die Standorte zu erhalten. Private und freigemeinnützige Krankenhäuser fühlen sich benachteiligt, da sie in der Regel nicht von staatlichen Eingriffen profitieren, was zu Wettbewerbsverzerrungen führt.
Um dringend notwendige Verbesserungen zu erreichen, hat der Bund die längst überfällige Reform in Gang gesetzt. Das KHVVG trat am 1. Januar 2025 in Kraft und die vollständige Umsetzung der Reform soll bis 2029 abgeschlossen sein. Die wichtigsten Ziele:
- Die Behandlungsqualität in Kliniken zu verbessern,
- Krankenhäuser von bürokratischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu entlasten,
- die flächendeckende medizinische Versorgung auch im ländlichen Raum sicherzustellen.
Positionierung der Oldenburgischen IHK
Die Oldenburgische IHK hält eine hochwertige Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sowie eine adäquate regionale Krankenhausinfrastruktur für alternativlos. Dies ist für die Wirtschaft ein entscheidender Standortfaktor. Die IHK begrüßt die Ziele des KHVVG, insbesondere die Verbesserung der Behandlungsqualität und die Sicherstellung einer flächendeckenden, gleichwertigen medizinischen Versorgung vor allem auch in ländlichen Gebieten. Die schnelle Umsetzung der Strukturreform durch die Kommunal- und Landespolitik ist absolut notwendig, um den Wohlstand zu sichern und um die auflaufenden Defizite zu minimieren. Sie fordert die Politik dazu auf, den Spielraum zur Nachjustierung des KHVVG auf Landesebene zu nutzen:
Gleichwertige regionale medizinische und pflegerische Versorgung sicherstellen
Für den ländlichen Raum eines Flächenlandes ist es von größter Bedeutung, die Grund-, Regel- und Notfallversorgung sicherzustellen. Das Land muss dafür die Krankenhausplanung an regionale Bedürfnisse anpassen und dabei die bundeseinheitlichen Leistungsgruppen flexibel umsetzen. Eine kluge, hierarchisch abgestufte Standortverteilung der Krankenhäuser ist eine zentrale Voraussetzung für die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes und für Unternehmensansiedlungen. Die regionale Notfallversorgung ist insbesondere in ländlichen Gebieten im guten Miteinander von verschiedenen Trägern und Institutionen abzustimmen, um auch abgelegene Regionen optimal zu versorgen – dazu gehört auch der Einsatz von Rettungshubschraubern als ein kritischer Faktor. Die vorhandenen Angebote in den angrenzenden Ländern (u. a. Bremen und Hamburg) sind in die Planungen einzubeziehen, um einen Wettbewerb zwischen den Bundesländern zu vermeiden.
Auswirkungsanalyse muss Basis für Entscheidungen sein
Wir fordern das Land dazu auf, die Auswirkungen des Gesetzes umfassend und sorgfältig zu analysieren. Dazu ist vor allem zu prüfen, wie sich die Vorhaltevergütung auf die Finanzierung der Krankenhäuser auswirken wird. Es muss schnell geklärt sein, welche Häuser mit welchem Leistungsangebot zukünftig bestehen bleiben und wo Gelegenheitsversorger in bestimmten Leistungsgruppen niedriger eingestuft werden oder ganz entfallen könnten. Hier gilt es, die Auswirkungen auf die Versorgung im ländlichen Raum bei der Neuordnung der Krankenhauslandschaft / medizinischen Versorgung ausgewogen zu gestalten. Die Standorte der Maximalversorger müssen transparent und nachvollziehbar sein.
Finanzierung aller Krankenhäuser bis zur Umsetzung der Reform auch in der Übergangsphase sicherstellen
Die Oldenburgische IHK fordert eine Lösung, die die wirtschaftliche Belastung aller Krankenhäuser minimiert und gleichzeitig eine stabile, gleichwertige und effiziente Gesundheitsversorgung gewährleistet. Wir fordern das Land dazu auf, beim Bund die aktuell auflaufenden Defizite aller Kliniken bis zur endgültigen Umsetzung der Reform im Jahr 2027 einzufordern. Der Bund muss für den Ausgleich der Defizite bei allen Krankenhäusern, egal welcher Trägerschaft, Sorge tragen, da es sich hierbei um dringend benötigte Betriebskosten handelt. Darüber hinaus muss ein System gefunden werden, wie die Betriebskostenfinanzierung ggf. auch über 2027 hinaus gesichert werden kann. Es ist darauf zu achten, dass die Einführung der Vorhaltepauschale nicht zu neuen Fehlanreizen führt, die Krankenhäuser dazu veranlassen könnten, weniger Patientinnen und Patienten zu behandeln, was wiederum lange Wartelisten zur Folge hätte. Auch ist daran zu denken, dass kleine Kliniken, die für die Gesundheitsversorgung z. B. im ländlichen Raum notwendig sind, nicht vergessen werden.
Einsatz digitaler Technologien und telemedizinischer Angebote intensiv vorantreiben
Um die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen zu optimieren, soll das Land darauf hinwirken, dass vor allem telemedizinische Angebote ausgebaut, Künstliche Intelligenz zur Unterstützung medizinischer Entscheidungen und bei Dokumentationspflichten eingesetzt und das medizinische Personal gezielt im Umgang mit digitalen Tools weitergebildet wird.
Bürokratie im Gesundheitswesen weiter abbauen
So kann den Beschäftigten mehr Zeit für die Patientenversorgung gegeben werden. Dies umfasst u.a. die Vereinfachung von Dokumentationspflichten, die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und die Automatisierung von Routineaufgaben