Verkehr

Infrastrukturfinanzierung sicherstellen und Planungen beschleunigen

Auch die Wirtschaft im Nordwesten sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Sicherstellung der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung und der Beschleunigung von Planungsverfahren in Deutschland. Die Unterfinanzierung der vergangenen Jahrzehnte hat zu sinkenden Zustandswerten und abnehmender Verfügbarkeit der Verkehrswege geführt, was die Standortqualität und Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Der Investitionsbedarf ist enorm: Allein für Bundesfernstraßen besteht bis 2030 eine Finanzierungslücke von 13,3 Milliarden Euro, für das Schienennetz werden zusätzliche 63 Milliarden Euro benötigt.
Laut der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr beträgt der Anteil der Landesstraßen, die sich in keinem guten Zustand befinden, rund 42 Prozent. Der Landesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass allein für den Erhalt der Straßeninfrastruktur aktuell mindestens 117 Mio. Euro jährlich erforderlich sind. Unter Berücksichtigung der Baupreissteigerungen sollten die Mittel bis 2027 auf mindestens 143 Mio. Euro aufgestockt werden.
Die niedersächsischen Seehäfen nehmen als Tore zur Welt und logistische Schnittstellen im internationalen Güterverkehr eine Schlüsselrolle für unsere Wirtschaft ein. Sie übernehmen eine systemrelevante Funktion für die gesamte deutsche Wirtschaft, die hochgradig in den Welthandel und weltweite Produktionsnetzwerke integriert ist. Drei Viertel des niedersächsischen Seegüterumschlags wird jedes Jahr über die Oldenburgischen Seehäfen umgeschlagen. Neben dem Güterumschlag übernehmen die Oldenburgischen Seehäfen eine wichtige Rolle beispielsweise bei der Energieversorgung Deutschlands, dem Import von Agrargütern oder der Erfüllung zentraler Bündnisverpflichtungen innerhalb der NATO ein. Damit die Oldenburgischen Seehäfen ihre logistische Funktion auch zukünftig erfüllen können, müssen mehr Investitionen in die Seehafeninfrastruktur getätigt werden. Insbesondere der Bund ist gefordert, den bedarfsgerechten Ausbau und Erhalt von Hafeninfrastruktur – auch im Hinblick auf die Umsetzung der Energiewende – erheblich stärker finanziell zu unterstützen als in der Vergangenheit. Gleichzeitig muss ihre verkehrliche Anbindung per Schiene, Straße und Wasserstraße gewährleistet sein und diese bedarfsgerecht ausgebaut werden.
Neben der Finanzierung gehören langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren zu den Problemen, die dazu führen, dass Infrastrukturprojekte nicht zeitnah umgesetzt werden können. Es ist unverständlich, dass auch Ersatzbauten teilweise aufwendige Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen und nicht unkompliziert und kurzfristig ersetzt werden können. Zudem lähmen langwierige Klagen den Bau von dringend benötigten Infrastrukturvorhaben.
Bei einem der wichtigsten Verkehrsprojekte im Nordwesten, dem Bau der A 20, hat sich im letzten Jahr leider nur wenig getan. Die ursprünglich für das zweite Halbjahr 2024 prognostizierte Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verzögert sich und wir voraussichtlich erst im September 2025 stattfinden. Unabhängig davon wird die gemeinsame Kampagne (www.die-a20.de) der Kammern in Emden, Oldenburg, Stade, Bremen, Hamburg, Flensburg, Kiel, und Lübeck auch in 2025 fortgeführt, um auf die Notwendigkeit des Baus für die regionale Wirtschaft aufmerksam zu machen.
Am 25.02.2024 ist die Eisenbahn-Drehbrücke über die Hunte bei Elsfleth-Ohrt durch eine Schiffskollision irreparabel zerstört worden. In der Folge war die gesamte Wesermarsch rund zwei Monate lang vom Personen- und Güterverkehr auf der Schiene abgeschnitten und der Oldenburger Hafen Binnenschiff nicht erreichbar gewesen. Die am 29.04.2024 in Betrieb genommene Behelfsbrücke für den Eisenbahnverkehr über die Hunte bei Elsfleth-Ohrt ist am 23.07.2024 durch eine weitere Schiffkollision beschädigt worden, wodurch erneut die Wesermarsch per Bahn und der Oldenburger Hafen per Binnenschiff bis zur Reparatur der Behelfsbrücke einen Monat lang nicht erreichbar waren. Wir drängen darauf, dass die von Bund und Land zugesagte Fertigstellung des Ersatzneubaus der Brücke bis 2027erfolgt, womit dann auch die Erreichbarkeit des Oldenburger Hafens per Seeschiff wieder gegeben wäre.
Seit dem 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auf Bundesstraßen und Autobahnen für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Fahrten von Handwerksbetrieben bleiben in bestimmten Fällen mautfrei. Ob Handwerker-Fahrzeuge von der Straßengebühr ausgenommen sind, hängt allerdings immer von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab. Dies hat zu großen Unsicherheiten bei den betroffenen Unternehmen und zahlreichen Anfragen geführt.
Anders als in der Vergangenheit werden die Mauteinnahmen nun nicht mehr ausschließlich zur Finanzierung der Straßeninfrastruktur genutzt. Die Hälfte der Mauteinnahmen werden jetzt in die Schiene investiert. Im Zuge der Mauterhöhung haben wir als IHK-Organisation bereits kritisiert, dass der Bund damit von dem seit 2011 bestehenden Finanzierungskreislauf Straße abweicht.
Im Jahr 2024 haben wir über 1200 Verkehrsprüfungen abgelegt. Jeweils über 500 Teilnehmer haben die Gefahrgutfahrerprüfung (ADR) beziehungsweise die Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation für Berufskraftfahrer bei uns absolviert. Bei den Berufskraftfahrern liegt die Bestehensquote bei 97 Prozent. Die für 2024 geplante Einführung von fremdsprachigen Prüfungen bei der beschleunigten Grundqualifikation verzögert sich aufgrund des Bruchs der Regierungskoalition. Es ist noch nicht absehbar, wann die notwendigen politischen Beschlüsse gefasst werden, um die Prüfung in acht Fremdsprachen anzubieten.