Recht und Steuern

Bürokratiebremse lösen!

Neben dem Fachkräftemangel und den hohen Energiepreisen ist die überbordende Bürokratie einer der größten Hemmschuhe für die deutsche Wirtschaft. Dabei geht es, um nur einige wenige Punkte zu nennen, um eine Vielzahl von Informations- und Meldepflichten, um das Lieferkettengesetz, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung, den Einwegkunststoff-Fonds und vieles mehr. Schon der schiere Personalaufwand, den die Unternehmen betreiben müssen, um alle Formalismen einzuhalten, hat in der Mehrzahl der Betriebe die Grenze des Zumutbaren längst überschritten. Das 2024 in Kraft getretene Bürokratieentlastungsgesetz IV ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei Weitem nicht aus, um zu spürbaren Entlastungen zu führen. Daher muss jetzt auf europäischer ebenso wie auf Bundes- und Landesebene ein Umdenken stattfinden, damit die bürokratischen Belastungen schnell und vor allem spürbar abgebaut werden. Die IHK-Organisation setzt sich daher auf allen diesen Ebenen für einen deutlichen Abbau von Formalismen und für eine Beschleunigung von Verwaltungsverfahren ein.

Pilotprojekt gestartet

Auf regionaler Ebene hat die Oldenburgische IHK Ende 2024 gemeinsam mit dem Landkreis Oldenburg und dem niedersächsischen Wirtschaftsministerium ein Pilotprojekt zur Beschleunigung von kommunalen Genehmigungsverfahren auf den Weg gebracht. Im Rahmen dieses Projekts, dessen Ergebnisse am Ende auch als Blaupause für andere niedersächsische Kommunalbehörden dienen sollen, wird untersucht, wie KI-Lösungen den Ablauf solcher Verfahren nachhaltig straffen können.
Die IHK unterstützt darüber hinaus die von der IHK Niedersachsen getragene Clearingstelle, damit diese in Zukunft nicht nur neue Gesetzesvorhaben, sondern auch den Bestand an landesrechtlichen Vorschriften behandeln kann. Zudem wird die Clearingstelle zwar vom niedersächsischen Wirtschaftsministerium regelmäßig eingebunden, wenn es um mittelstandsrelevante Gesetzgebungsvorhaben geht. Allerdings müssen auch die den anderen Landesministerien die Clearingstelle stärker nutzen, wenn es darum geht, neue Bürokratie erst gar nicht entstehen zu lassen. Hierfür setzt sich auch die Oldenburgische IHK ein.
Die Entwürfe der Bundesregierung zur Reform des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationspaket) sowie zum Bundestariftreuegesetz wurden Ende 2024 von der IHK-Organisation kritisch begleitet. Wir haben vor allem bemängelt, dass das Vergaberecht für bietende Unternehmen durch die Gesetze immer komplexer, unübersichtlicher und bürokratischer geworden wäre. Anstatt Unternehmen wirklich zu entlasten, hätten die geplanten Regelungen im Gegenteil noch mehr Bürokratie aufgebaut. Insofern können wir zufrieden sein, dass das Gesetzgebungsvorhaben letztlich nicht umgesetzt wurde.
Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Bis Ende 2027 sind unter bestimmten Voraussetzungen Papier- und nicht konforme elektronische Rechnungen weiterhin erlaubt. Die E-Rechnungspflicht gilt für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen, die untereinander Geschäfte machen (B2B). Umsätze an Privatpersonen oder im Ausland sind nicht betroffen. Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet eine E-Rechnung zu erstellen. Sie müssen aber E-Rechnungen empfangen können. Auch Rechnungen über steuerfreie Umsätze, Fahrausweise und Kleinbetragsrechnungen (bis 250 Euro) sind von der Pflicht ausgenommen.