Regionale Wirtschaft
Omnibusverfahren
Das sogenannte „Omnibus-Verfahren“ der EU-Kommission zielt darauf ab, Unternehmen bei der Erfüllung von Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten zu entlasten. Durch die Bündelung und Vereinfachung verschiedener Regelungen, insbesondere der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie, sollen überlappende Berichtspflichten reduziert und der bürokratische Aufwand verringert werden.
Ein zentrales Anliegen ist es, die sogenannten „Trickle-down-Effekte“ zu minimieren. Obwohl kleine und mittlere Unternehmen (KMU) formal nicht direkt berichtspflichtig sind, werden sie oft von Geschäftspartnern oder Finanzinstituten zur Bereitstellung umfangreicher Informationen aufgefordert. Diese indirekten Anforderungen binden Ressourcen und stellen insbesondere für KMU eine erhebliche Belastung dar.
Die EU-Kommission plant, den Anwendungszeitpunkt der CSRD für bestimmte Unternehmen zu verschieben und die Anzahl der betroffenen Unternehmen zu reduzieren. Zudem sollen die Berichtspflichten durch die Einführung eines freiwilligen Standards für KMU (VSME) vereinfacht werden. Die DIHK begrüßt diese Schritte, betont jedoch die Notwendigkeit konkreter Maßnahmen, um die Bürokratie für Unternehmen tatsächlich spürbar zu reduzieren.
Weitere Informationen und Details zum Omnibus-Verfahren finden Sie auf der Website der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK):
🔗 Berichtspflichten über Berichtspflichten – Betriebe entlasten
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