Maut für Fahrzeuge über 3,5 t ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht (tzGM) über 3,5 t mautpflichtig – bisher greift die Regelung ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.
Neben Möglichkeiten von Ausnahmen (z. B. für Handwerker) hat sich die Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse geändert: Bisher war das zulässige Gesamtgewicht (zGG) entscheidend. Seit dem 1. Dezember 2023 ist die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) ausschlaggebend; diese Angabe finden Sie im Fahrzeugschein-Feld F.1.
Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz sind Ausnahmen für Handwerksbetriebe beim Einsatz von Fahrzeugen zwischen 3,5 t und 7,5 t vorgesehen. Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von Mitarbeitern des Handwerksbetriebs gefahren wird und
  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Logistik und Mobilität. Weiterhin beantwortet Toll Collect Fragen zur Handwerkerausnahme.
Fallen Sie unter diese Ausnahme, können Sie Ihr Unternehmen bei Toll Collect registrieren. → Zur Registrierung.
Unternehmen, die Fahrzeuge einsetzen, für die diese Ausnahme nicht gilt, sollten sich auf den Termin zur Mauteinführung vorbereiten und über die notwendigen Schritte zur Registrierung und technischen Ausstattung der Fahrzeuge, z.B. durch Einbau eines Mauterfassungsgerätes, informieren.