Versicherungsvermittler

Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater

Seit dem 23. Februar 2018 besteht für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte eine gesetzliche Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 15 Stunden je Kalenderjahr nach § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO bzw. § 48 Absatz 2 VAG. Konkretisiert ist die Weiterbildung durch § 7 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV). Die Weiterbildungsverpflichtung beruht auf Art. 10 Absatz 1 und 2 und Anhang I der Richtlinie über den Versicherungsvertrieb (IDD). Die Einhaltung der Weiterbildungspflicht wird durch die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie – für gebundene Versicherungsvermittler– mittelbar durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überprüft.
Dieser Fragen-Antwort-Katalog (FAQs) wurde zwischen dem DIHK und der BaFin abgestimmt und mit Stand 8. August 2023 aktualisiert.