Neue Regelungen für Kleinunternehmer ab 2025
Die Änderungen wurden durch das Jahressteuergesetz 2024 eingeführt. Dabei wurde § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) angepasst und der neue § 19a UStG hinzugefügt, der die neuen EU-Vorgaben zur Kleinunternehmerregelung in deutsches Recht überführt.
Neuregelungen für Kleinunternehmer in Deutschland
Die Schwellenwerte zur Anwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung wurden angehoben: der Vorjahresumsatz von 22.000 Euro auf 25.000 Euro und der Umsatz des laufenden Jahres von 50.000 Euro auf 100.000 Euro. Werden diese Werte nicht überschritten, kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. Zu beachten ist, dass bereits für den Umsatz, mit dem der Schwellenwert des laufenden Jahres überschritten wird, die Regelbesteuerung angewendet werden muss.
Im Unterschied zu den bisherigen Regelungen (Brutto-Grenze) handelt es sich bei den neuen Umsatzgrenzen um Netto-Grenzen. Zudem wird auf das Erheben der Umsatzsteuer nun nicht mehr verzichtet, sondern die Umsätze sind umsatzsteuerbefreit (ohne das Recht auf Vorsteuerabzug).
Europäische Kleinunternehmerregelung
Ab 2025 können kleine Unternehmen auch die Kleinunternehmerregelung in anderen EU-Ländern nutzen. Voraussetzung ist, dass die EU-weiten Umsätze im Vorjahr und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Zudem müssen die Vorgaben der jeweiligen nationalen Kleinunternehmerregelung eingehalten werden
Die Anwendung der EU-Regelung muss vorab vom jeweiligen EU-Mitgliedstaat genehmigt werden. Dazu ist ein Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erforderlich. Außerdem wird eine spezielle Kleinunternehmer-Identifikationsnummer benötigt, und es muss vierteljährlich eine Umsatzsteuer-Erklärung an das BZSt übermittelt werden.
Achtung: Das BZSt weist aktuell darauf hin, dass die für die Teilnahme an der EU-KU-Regelung erforderliche Kleinunternehmer-Identifikationsnummer derzeit noch nicht erteilt wird und die Arbeiten zu ihrer Einführung laufen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BZSt unter folgendem Link: BZSt - Europäische-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung). Auch auf der Seite der EU-Kommission sind Informationen zur EU-Kleinunternehmerregelung verfügbar: Informationsportal EU-KU-Regelungen.