Nr. 3182108
Geschäfte online & offline

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Recht und Steuern

Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie gilt seit Ende 2024 und muss bis Dezember 2026 national umgesetzt werden. Ein Gesetzentwurf sieht umfassende Änderungen vor – etwa bei der Haftung für Software, KI und digitale Komponenten. Auch der Kreis der Haftenden wird erweitert und die Anspruchsdurchsetzung erleichtert.

Barrierefreiheit, die für öffentliche Einrichtungen schon länger vorgeschrieben ist, wird nun auch für privatwirtschaftliche Unternehmen Pflicht: Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Unternehmen sollten sich auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten. Wir bieten Ihnen erste Tipps, um allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu ermöglichen. Das Gesetz erfordert Anpassungen, insbesondere an Internetseiten.

Online Streitbeilegung

Ab dem 20. Juli 2025 wurde die EU-Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) abgeschafft. Unternehmen mussten bis dahin ihre Webseiten anpassen und den Hinweis auf die Plattform entfernen. Die Pflicht zur Angabe der Bereitschaft zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren bleibt jedoch bestehen.

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Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss ab 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden.

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Ab dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act. Damit werden Online-Vermittlungsdienste verpflichtet stärker gegen illegale Waren, Dienstleistungen oder Inhalte auf Online-Plattformen vorzugehen.

Fairer Wettbewerb auch im digitalen Umfeld

Der Digital Markets Act soll auf dem europäischen digitalen Binnenmarkt Fairness und Wettbewerb sicherstellen. Im Fokus der Verordnung stehen zentrale Plattformdienste mit beträchtlicher Marktmacht.

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Nach dem Geldwäschegesetz verpflichtete Unternehmen müssen sich beim elektronischen Meldeportal „goAML Web” der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren. Diese Pflicht trifft u.a. Güterhändler, Immobilienmakler, Versicherungsvermittler und bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute.

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Wettbewerbsrecht
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Wurden Sie von einem Mitbewerber oder einem Wettbewerbsverein abgemahnt, müssen Sie folgendes prüfen, bevor Sie sich einer Unterlassungserklärung unterwerfen und zahlen. Werden Sie nicht Opfer von Abmahnmissbrauch!

Handelsregister- und Gesellschaftsrecht
IT-Recht
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Wer haftet für die Inhalte, die im Internet verbreitet werden? Grundsätzlich gelten online die gleichen Regeln wie offline. Die wichtigsten Regeln auf einen Blick!

Gewerberecht
Symbolbild Paragraf

Das nationale Preisangabenrecht wird vor dem Hintergrund europarechtlicher Entwicklungen und nationaler Rechtsprechung novelliert. Am 28. Mai 2022 ist eine neue Preisangabenverordnung in Kraft getreten. Sie sieht zahlreiche Neuerungen vor, die sowohl den stationären als auch den Online-Handel betreffen.

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Ab dem 19.06.2026 verpflichtet der neue § 356a BGB zur Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion (Widerrufs‑Button) für Fernabsatzverträge mit Verbraucherinnen und Verbraucher über Online‑Benutzeroberflächen.

Daniela Haan
Handels- und Gesellschaftsrecht |
Wettbewerbsrecht | IT- & Internetrecht