Rechtssprechung

Löschung negativer Inhalte in Arbeitgeberbewertungsportalen

Urteil stärkt Arbeitgeberrechte
Nach einem Beschluss des OLG Hamburg kann der bewertete Arbeitgeber nach der Rüge des nicht gegebenen Geschäftskontaktes das Unterlassen der Zugänglichmachung negativer Bewertungen verlangen, wenn der Betreiber des Bewertungsportals den Bewertenden ihm gegenüber nicht so identifizierbar macht, dass er das Vorliegen eines tatsächlichen geschäftlichen Kontaktes überprüfen kann. Damit wendet das Gericht die vom BGH für die Haftung von Betreibern von Internet-Bewertungsportalen entwickelten Grundsätze vollumfänglich auch auf Arbeitgeberbewertungsportale an.
Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 08.02.2024 (7 W 11/24)
Volltext der Entscheidung