Innovation, Energie, Umwelt
Verbot von Plastiktüten
Am 08.02.2021 ist das “Erste Gesetz zur Änderung des Verpackungsgesetzes” im Bundesgesetzblatt verkündet worden und formal am Folgetag in Kraft getreten.
Nach § 5 Abs. 2 VerpackG dürfen nun Kunststofftragetaschen ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Konkret betroffen sind leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 49,9 Mikrometern. Auch bio-basierte und bio-abbaubare Kunststofftragetaschen fallen unter das Verbot. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Tüten, wie beispielsweise Gefriertüten, sowie die dünnen Plastikbeutel aus der Obst- und Gemüseabteilung.
Auf Drängen der DIHK und der Handelsverbände wurde eine ursprüngliche Übergangsfrist von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Auf den Seiten des Bundesumweltministeriums (BMU) ist eine Übersicht zu den Hintergründen des Gesetzes und Informationen zu möglichen Alternativen zur Plastiktüte zu finden.