Umgang mit Grünstrom-Lieferverträgen
Die Nachfrage nach Grünstrom ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Denn immer mehr Unternehmen wollen einen Klimaschutzbeitrag leisten und Strom aus Erneuerbaren Energien beziehen.
In Deutschland müssen Anbieter von Grünstrom einen sogenannten Herkunftsnachweis vorlegen, mit dem nachgewiesen wird, aus welcher regenerativen Anlage der Strom kommt. Damit kann eine Kilowattstunde aus Erneuerbaren Energien nur einmal als „Grün“ verkauft werden. Mit dem Abschluss direkter Grünstromlieferverträge (PPAs) werden Herkunftsnachweise ausgestellt und darüber der Ausbau vorangebracht. Damit können Unternehmen ihre Stromversorgung klimaneutral gestalten und ihren Beitrag glaubhaft nach außen kommunizieren.
Mit zielgerichteten branchenspezifischen Informationen will die Marktoffensive Erneuerbare Energien Abnehmern, Erzeugern, Finanzierern und anderen Marktakteuren die Potenziale von PPAs aufzeigen, die Marktentwicklung unterstützen sowie Politik und Wirtschaft Empfehlungen geben.
Die Marktoffensive Erneuerbare Energien wurde von der dena, der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und dem Klimaschutz-Unternehmen e. V. ins Leben gerufen und wird von diesen Institutionen operativ unterstützt.