Endbeglaubigung
Für die Endbeglaubigung von Unterschriften auf deutschen öffentlichen Urkunden für die Verwendung im Ausland ist seit Anfang 2023 nicht mehr das Bundesverwaltungsamt BVA sondern das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten BfAA zuständig.
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA), Referat Apostillen und Forderungsmanagement, Kirchhofstraße 1-2, 14776 Brandenburg an der Havel
Bearbeitungszeiten
Das BfAA ist bemüht, sehr eilige Anträge mit Priorität zu bearbeiten. Solche Vorgänge sollten als „EILIG“ gekennzeichnet und mit einer klaren Begründung versehen werden. Werden solche Anträge vorab per E-Mail angekündigt, könne die Endbeglaubigung innerhalb von drei Tagen erfolgen.
Welche Dokumente werden endbeglaubigt?
Grundsätzlich nimmt das BfAA Endbeglaubigungen an allen Dokumenten vor, die vom Antragsteller eingereicht werden, solange die formalen Kriterien erfüllt sind.
Die mit dem BVA vereinbarten Grundsätze für “IHK-eigene” Dokumente (UZs, bescheinigte Handelsrechnungen, Produktbeschreibungen und Packlisten) gelten auch für die Zusammenarbeit mit dem BfAA weiter.
Endbeglaubigung von elektronisch beantragten und ausgestellten Dokumenten
Bei der Endbeglaubigung handelt es sich um ein Unterschriftsbeglaubigungsverfahren, dass derzeit rechtlich nicht möglich ist, wenn die Dokumente nicht originalhandschriftlich unterzeichnet sind. Daher können von den IHKs im elektronischen Verfahren ausgestellte Ursprungszeugnisse und Bescheinigungen leider noch nicht endbeglaubigt werden. Eine kurzfristige Lösung ist nicht zu erwarten.
Berechnung und Bezahlung der Gebühren
Derzeit erfolgt die Zustellung der Dokumente und die Bezahlung der Gebühren noch im Nachnahmeverfahren. Die Nachnahmegebühr beträgt 14,27 Euro pro Endbeglaubigung. Diese ist direkt beim Zusteller zu entrichten.