Vorübergehender Export

Carnet ATA

ACHTUNG:  Aufgrund der aktuellen Finanz-Sanktionen im Zuge des Krieges in der Ukraine können Carnet ATA für Russland  u n d  Belarus derzeit nicht mehr ausgestellt werden. (Quelle: Euler-Hermes und DIHK)

Hinweis: Wir haben das Carnet-Antrag-Verfahren digitalisiert. Es werden nur noch digital eingereichte Carnet-ATA-Anträge bearbeitet. Das Carnet wird NUR von der IHK gedruckt. Als Antragsteller müssen Sie sich zuvor registrieren. Siehe Antragstellung!

Allgemeines

Bei einer vorübergehenden Einfuhr kann die Verzollung gegen eine Sicherheit ausgesetzt werden. Um eine Hinterlegung der Einfuhrabgaben (Zoll plus EuSt.) in Form von Bargeld oder Kautionen zu vermeiden, gibt es seit 1963 das Carnet ATA-Verfahren, das in rund 80 Ländern weltweit angewandt werden kann. Immer noch treten neue Länder dem Abkommen bei. Das Carnetverfahren stellt allerdings nur eine Option dar und kann auch durch ein reguläres Zollverfahren zur vorübergehenden Ausfuhr/Einfuhr mit Kautionshinterlegung im Einfuhrland ersetzt werden. Das Carnetverfahren reduziert allerdings die Zollformalitäten auf ein einziges Dokument und macht die Abwicklung für Sie einfacher und vor allem schneller.
Die IHKs stellen Carnets nur für die in ihrer Region ansässigen Firmen und Privatpersonen aus. Als IHK bürgen wir im Ausland für eine korrekte Abwicklung gegenüber dem dortigen Zoll. Dieses Risiko ist versichert bei der Allianz Trade Deutschland (ehemals Euler Hermes).
Die Anwendung ist gemäß des internationalen Abkommens auf  Messe- und Ausstellungsgut, Warenmuster und Berufsausrüstung beschränkt. Daneben gibt es weitere nationale Verwendungen (siehe z.B. Sportgeräte für Wettkämpfe).
Zum 1. Mai 2022 ist VIETNAM als neuester Abkommenspartner dem Verfahren beigetreten. Die Verwendung ist hier aber auf Messen und Tagungen beschränkt.

Erklärfilm zum Carnet ATA

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© IHK24

Messe- und Ausstellungsgut

Dazu gehören z.B.
  • der komplette Messestand mit Einrichtung (auch Messe-Trucks)
  • Artikel, die in diesem Messestand präsentiert werden sollen (außer Flyer, Give-aways und sonstige Verbrauchsmaterialien)
  • Ausstellungsstücke z.B. für Kunstausstellungen

Warenmuster

Einzelstücke, die einem Kunden zur Ansicht oder zum Ausprobieren vorübergehend überlassen werden.

Berufsausrüstung

Werkzeug und Geräte, die Handwerker oder Monteure zur Ausübung ihrer Tätigkeit bei einem Kunden oder auf einer Baustelle benötigen. Dazu gehören in der Regel nicht Großmaschinen, Erntemaschinen, Bodenbearbeitungsmaschinen u.ä. Geräte, die dem Kunden gegen Entgelt zur Verfügung gestellt, oder deren Einsatz dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

Sportgeräte für Wettkämpfe

… sind im Rahmen der nationalen Verwendungen schnell und einfach an den Veranstaltungsort zu bringen. Dazu gehören auch Segelboote, Ruderboote, Eissegler, Pferde, Rennwagen usw.

Kann ich für meine Ware das Carnet nutzen?

Prüfen Sie schnell und einfach, ob Sie für Ihre vorübergehende Ausfuhr ein Carnet nutzen können oder nicht:

NEU: Antragstellung –  nur noch digital!  – So geht’s

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD zu beantragen?
  • PC oder Laptop mit Internet-Browser, z.B. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari. Der Internet Explorer ist weniger gut geeignet.
  • Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/oldenburg
Ihre Vorteile:
  • Zeitersparnis – u.U. mehrmalige Fahrten/Postweg zur IHK entfallen
  • Probleme beim Drucken entfallen
  • Einfaches und schnelles Eintragen aller erforderlichen Daten
  • schneller Überblick über alle von Ihnen gestellten Carnetanträge
Registrieren Sie sich schnell und einfach
  1. www.e-ata.de/oldenburg aufrufen
  2. Unternehmen registrieren
  3. eCarnet-Admin benennen (Ansprechpartner für die IHK, der auch weitere Nutzer anlegen kann)
Das Aktivieren des Nutzerkontos durch die IHK kann 1 bis 2 Werktage dauern. Danach stehen Ihnen alle Funktionen zur Verfügung. Stehen Sie unter Zeitdruck? Rufen Sie uns an.
Antrag stellen
Loggen Sie sich unter www.e-ata.de/oldenburg ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA” in der Werkzeugliste. Tragen Sie die benötigten Informationen ein. Der Antrag kann jederzeit unterbrochen und später weiterbearbeitet werden.
Die Bewilligung und der Druck erfolgt durch die IHK. Lassen Sie sich das Carnet bequem zuschicken oder holen Sie es bei der IHK ab – Ihre Entscheidung.
Im Handbuch “Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung” (DOCX-Datei · 4533 KB) (PDF 884 KB) finden Sie weitere Informationen und Tipps zum Ausfüllen.
Das Carnet ist fertig – und jetzt?
Es ist zwingend erforderlich, dass Sie
  • … als Carnet-Inhaber das ausgestellte Carnet unterschreiben und
  • … das Carnet und die darin aufgeführte Ware Ihrem zuständigen örtlichen Zollamt zur Nämlichkeitssicherung vorführen. Erst danach ist es zur Verwendung zugelassen. Ohne Ihre Unterschrift wird es nicht akzeptiert
  • Nachträgliche Änderungen am Inhalt des Carnets dürfen ohne Mitwirkung unserer IHK nicht vorgenommen werden.
  • Das Carnet ist beim Verlassen der EU und bei Einreise in das beabsichtigte Drittland jedem Zollamt vorzulegen. Ebenso auf der Rückreise. Nach Abschluss der Reise soll das Carnet an Ihre IHK zurück gegeben werden.

BREXIT: Neue Anforderungen seit dem 01.01.2022

1. Die Ausstellung von Carnets für das VK ist möglich.

Findet der Transport mit einem Lkw statt, muss sich der Frachtführer bei Einreise über einen Hafen im britischen IT-System „Goods Vehicle Movement Service (GVMS)“ anmelden. Diese Plattform dient dazu, die Zollabwicklung von Fracht durchzuführen. In der GVMS-Meldung ist in das Feld „Declaration Reference“ die Carnet ATA-Nummer einzutragen. Die Regelung gilt für Fahrzeuge, die die Frachtroute nutzen, das heißt Lkw über 7,5 Tonnen.
Wichtig: Um im Zusammenhang mit GVMS Unsicherheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert, vorab immer eine GVMS-Registrierung vorzunehmen (auch für Fahrzeuge, die die Frachtroute nicht benutzen (d. h. Lkw unter 7,5 t) oder sich vorab noch einmal mit dem Zoll in UK in Verbindung zu setzen.
Für die Registrierung in GVMS ist die vorherige Beantragung einer britische EORI-Nummer zwingend notwendig.
Für diese Prozesse ist etwas Zeit erforderlich, auch wenn es recht schnell geht. Trotzdem raten wir dazu, mindestens 14 Tage vor der Reise die entsprechenden Anträge zu stellen.

2. Harwich Port

Seit dem 1. Januar 2022 müssen Spediteure, die über das Frachtterminal fahren, einen Antrag auf Zollabfertigung stellen, bevor sie im Hafen ankommen. Das Formular C21 ermöglicht es Spediteuren, die keinen Zugang zum britischen Zollsystem haben, einen Antrag zu stellen.

3. Zollabfertigung Dover

Die Zollabfertigung in Dover ist für Ankünfte per Fähre oder Euroshuttle nicht möglich. Carnets müssen an einer sogannten “inland border facility (IBF)” abgefertigt werden. Eine Übersicht und weitere Informationen zu den Leistungen der einzelnen IBFs finden Unternehmen auf den Internetseiten der britischen Regierung.

(Quelle: DIHK)

Kurzinfo/ Kosten/ 55 Fragen + Antworten

Sie erhalten Informationen zu den gestaffelten Versicherungsentgelten, eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten sowie grundlegende Informationen zum Umgang mit dem Zollpassierscheinheft.
IHK-Gebühr für die Ausstellung eines Carnet ATA: (ab 1.2.2023)
50 Euro für Nicht-Mitglieder | 45 Euro für IHK-Mitglieder