Zentrale Zollanmeldung in DE bei der Einfuhr (centralised clearance) in die EU
Mit der zentralen Zollanmeldung können alle Waren, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten ankommen, in Deutschland zentral angemeldet werden. Deutsche Unternehmen können ihre Importformalitäten somit vor Ort bündeln. Das antragstellende Unternehmen muss zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen sein (Authorised Economic Operator, AEO C/S) und eine zollrechtliche Bewilligung über das EU-Trader-Portal stellen.
Die Kommunikation zwischen den beteiligten Mitgliedsstaaten erfolgt allerdings zunächst weiterhin manuell. Das digitale Verfahren ist im Unionszollkodex angelegt. Die Frist für dessen vollumfängliche Umsetzung ist Juni 2025.