Geschäfte weltweit

Exportabsicherung

Für viele Exporte – vor allem in Entwicklungs- und Schwellenländer – und deren Ausfallrisiken bieten private Versicherer keine ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten an. Diese Lücke schließen die Bundesregierung und die Bundesländer. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Auslandsgeschäfte abzusichern:

Bankgarantie

Die Bankgarantie ist im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr das wesentliche Instrument, um Erfüllungsrisiken abzudecken. Die Bankgarantie dokumentiert, dass der Begünstigte von einem Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung - zum Beispiel eine Zahlung, Lieferung oder Dienstleistung - erhält. Wird eine Leistung nicht erbracht, kann der in der Garantie festgelegte Höchstbetrag in Anspruch genommen werden.

Man unterscheidet zwischen drei Arten von Bankgarantien mit weitgehend standardisierten Garantietexten:
  • Bietungsgarantie (Tender Guarantee oder Bid Bond)
  • Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)
  • Liefer- und Leistungsgarantie (Delivery Guarantee, Performance Guarantee)
  • Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantie (Performance Guarantee, Warranty Obligations Guarantee)
Darüber hinaus existieren zwei Garantieformen:
  • Direkte Garantie: Die Inlandsbank stellt die Auslandsgarantie direkt an den Begünstigten aus.
  • Indirekte Garantie: Einige Länder - unter anderem im Nahen Osten - verlangen Garantien, die lokale Banken ausgestellt haben.

Private Exportkreditversicherung

Aus Gablers Wirtschaftslexikon: “Versicherung gegen das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen, Werklieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen.”
Private Kreditversicherer bieten die Absicherung des wirtschaftlichen Risikos an, wenn es um Exportgeschäfte in Länder mit geringem politischem Risiko geht. Politische Risiken werden höchstens bei kurzen Vertragslaufzeiten gedeckt.

Eine private Exportkreditversicherung deckt per Mantelvertrag alle Ausfuhrgeschäfte eines Exporteurs in eine Region ab. Dabei wird für jeden Kunden des Exporteurs eine feste Kreditobergrenze definiert. Bis zu dieser Grenze kann der Exporteur dem Kunden Lieferantenkredite (offene Rechnung auf Ziel) gewähren.

Private Kreditversicherer bieten auch kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu fünf Millionen Euro Exportpolicen an.

Staatliche Exportkreditversicherung (Hermes-Deckung)

Private Kreditversicherer decken häufig nicht Lieferungen in Länder mit hohem politischen Risiko. In solchen Fällen bieten staatliche Deckungen eine mögliche Option.
In Deutschland übernehmen die Allianz Trade und PriceWaterhouseCoopers (PwC) die Aufgabe einer staatlichen Exportkreditversicherung im Auftrag und auf Rechnung der Bundesrepublik. In diesem Konsortium ist Allianz Trade (früher Euler Hermes) der Federführer, so dass die Absicherung eines Zahlungsausfalls aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen unter dem Namen Hermes-Deckung bekannt ist.

Abgesichert durch Hermes-Deckungen sind folgende Risiken:
  • Fabrikationsrisiko
  • Bei der Deckung des Fabrikationsrisikos bezieht sich die Garantie beziehungsweise Bürgschaft auf Verluste der Selbstkosten, die dem Exporteur durch vorzeitige Beendigung des Geschäftes entstehen.
  • Ausfuhrrisiko
  • Die Deckung des Ausfuhrrisikos schützt den Exporteur für die Zeit vom Versand der Ware oder dem Beginn der Leistung bis zum Eingang der Exportforderung.
Voraussetzungen für Hermes-Deckungen sind:
  • Die Ware muss überwiegend deutschen Ursprungs sein.
  • Der Käufer muss kreditwürdig sein.
  • Die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse im Käuferland müssen ausreichend stabil sein.
  • Zwischen Exporteur und Käufer müssen handelsübliche Zahlungsbedingungen vereinbart worden sein.
  • Die Hermes-Deckung muss vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt worden sein
Formen, Voraussetzungen und die Beantragung einer Hermes-Deckung sind auf der Internetseite www.agaportal.de beschrieben. Über die Funktionsweise und Möglichkeiten staatlicher Exportkreditversicherungen informiert außerdem das Außenwirtschaftsportal iXPOS.

Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG)

Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) ist eine kostengünstige und einfach zu handhabende Absicherung kurzfristiger Forderungen (Zahlungsziel bis zu 12 Monate) für deutsche Exporteure, die wiederholt mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern beliefern. Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr, ca. 2 Monate vor Ablauf erhält der Exporteur ein Verlängerungsangebot. Zielgruppe sind Deutsche Exportunternehmen mit einem jährlichen deckungsfähigen Exportumsatz von mindestens 500.000 Euro aus verschiedenen Märkten. Die Laufzeit beträgt bis zu 12 Monate, abgesichert werden können:
  • Insolvenz eines Bestellers
  • Nichtzahlung der Forderung innerhalb von 6 Monaten nach Fälligkeit (protracted default)
  • staatliche Maßnahmen und kriegerische Ereignisse
  • Nichtkonvertierung/-transferierung von Landeswährungsbeträgen
  • Beschlagnahme der Ware infolge politischer Umstände
  • Unmöglichkeit der Vertragserfüllung infolge politischer Umstände
Zusätzlich gibt es noch die "APG-light", diese kann bei Zahlungszielen bis 4 Monate genutzt werden und unterscheidet sich geringfügig von der APG.
Informationen zur APG und zur APG-light finden Sie unter www.agaportal.de
Zu den Kreditversicherern zählen u. a. die ALLIANZ Trade, die Coface, und die Atradius.