Geprüfte Industriemeister Chemie
Weiterbildungsprofil
Was sind die Aufgaben von Industriemeistern - Chemie? Über welche Qualifikationen verfügen sie? Im Weiterbildungs-Informations-System finden Sie Antworten auf diese Fragen.
Verordnung
Die Verordnung wurde auf der Seite des BiBB (Bundesinstitut für Berufsbildung) veröffentlicht.
Informationen zur Prüfung
Vor Beginn eines Lehrgangs sollten Sie den Antrag auf Überprüfung Ihrer Zulassung bei uns einreichen. So gehen Sie auf Nummer sicher. Über die Zulassung zur Prüfung entscheiden wir nach Maßgabe der Prüfungsverordnung.
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Chemie haben.
Anmeldefristen
Die Prüfung wird regelmäßig im Frühjahr und Herbst angeboten. Anmeldeschluss ist jeweils der 10. Januar und 10. Juli des Jahres.
Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit 225,00 Euro je Prüfungsteil und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (PDF-Datei · 276 KB) der Oldenburgischen IHK.
Vorbereitungslehrgänge
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten aber selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).