Prüfungsausschuss
In jedem Prüfungsausschuss sind Vertreter der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und Lehrer der Berufsbildenden Schulen vertreten. Es ist ein Ehrenamt, das auf den Grundlagen des Berufsbildungsgesetzes und der Prüfungsordnung angeübt wird.
Hinweis: Die IHK kann aus Gründen des persönlichen Datenschutzes die Namen der Prüfer nicht an Dritte weitergeben.
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* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).