Aus- und Weiterbildung

Incoterms 2020 in den Zwischen- und Abschlussprüfungen

Für Umsetzung der Incoterms 2020 in den Zwischen- und Abschlussprüfungen hat die AKA folgende Hinweise zur Umsetzung herausgeben.
Für folgende Ausbildungsberufe
  • Bankkaufmann/Bankkauffrau
  • Industriekaufmann/Industriekauffrau
  • Kaufmann/Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung
  • Kaufmann/Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Die von der Internationalen Handelskammer (ICC) herausgegebenen Vertrags- und Lieferbedingungen sind im internationalen Handel ein wesentlicher Bestandteil vieler Kaufverträge und regeln bedeutsame Käufer- und Verkäuferpflichten.
Nach der diesjährigen Revision der Incoterms 2010 hat die ICC inzwischen reformierte „Incoterms 2020“ veröffentlicht. Diese aktuelle Fassung der Incoterms tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Um Sicherheit und Klarheit für die Prüfungsteilnehmer zu schaffen, weist die AkA in Abstimmung mit den zuständigen Aufgabenerstellungsausschüssen darauf hin, dass – falls Aufgaben zu diesem Gebiet gestellt werden sollten – in den von der AkA bereitgestellten Zwischen- und Abschlussprüfungen der o. g. Ausbildungsberufe die Incoterms 2010 letztmalig der Zwischenprüfung Herbst 2020 bzw. der Abschlussprüfung Winter 2020/21 zugrunde liegen.
Ab der Zwischenprüfung Frühjahr 2021 sowie ab der Abschlussprüfung Sommer 2021 finden in entsprechenden schriftlichen Aufgabenstellungen die Incoterms 2020 Anwendung.