Ausbildungsgarantie
Haben Sie schon von dem neuen Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildung gehört? Mit diesem sogenannten Weiterbildungsgesetz hat die Bundesregierung am 17. Juli 2023 unter anderem die Ausbildungsgarantie beschlossen. Sie soll die Potentiale zur Fachkräftesicherung stärken. Viele positive Aspekte sind darin berücksichtigt worden. Allerdings sollen mit der sogenannten Ausbildungsgarantie in manchen Regionen teure außerbetriebliche Ausbildungen gefördert werden, obwohl praxisnahe betriebliche Ausbildungen die Bedürfnisse der Wirtschaft gezielter erfüllen.
Was bedeutet die Ausbildungsgarantie?
Junge Menschen sollen in Regionen mit einer erheblichen Unterversorgung an Ausbildungsplätzen im Rahmen einer außerbetrieblichen Ausbildung gefördert werden. Im Gegensatz zu einer betrieblichen Ausbildung werden die Auszubildenden bei einem Bildungsträger ausgebildet und bekommen je nach Bedarf zusätzlich Stütz- und Förderunterricht durch Ausbilder und Lehrkräfte sowie Unterstützung durch Sozialpädagogen. Diese Form der Ausbildung belastet die staatlichen Kassen und ist laut Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer “etwa doppelt so teuer wie eine betriebliche Ausbildung”.
Was bedeutet erhebliche Unterversorgung?
Erhebliche regionale Unterversorgungen werden bestimmt durch die Relation von Bewerbern und verfügbaren Ausbildungsplätzen zum Stichtag 30. September des jeweils letzten Berichtsjahres. Überschreitet die Zahl der gemeldeten Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber die gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen um mehr als 10 Prozent, ist die Region “erheblich unterbesetzt”. Maßgeblich für außerbetriebliche Ausbildung ab 1. August 2024 sind also die bis zum 30. September 2023 gemeldeten freien Ausbildungsplätze.
Helfen Sie mit, ein realistisches Bild der Ausbildungssituation in unserer Region zu zeichnen. Melden Sie deshalb noch heute Ihre freien Ausbildungsplätze bei der Agentur für Arbeit.