Recht und Steuern
Außergerichtliche Vermittlung
Mediation (lateinisch: Vermittlung) ist ein strukturiertes Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Der Mediator hat keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt. Er leitet das Verfahren, trifft aber keine eigene Entscheidung hinsichtlich des Konfliktes. Je nach Ausrichtung der Mediation macht der Mediator Lösungsvorschläge oder hält sich inhaltlich vollständig heraus.
Viele Vorteile
Da die Konfliktparteien die Lösung des Konflikts selbst aushandeln, bietet das Verfahren die Möglichkeit, eine Vereinbarung zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Interessen bestmöglich entspricht. Durch zukunftsgerichtete Lösungen können Gesichtsverluste vermieden und wertvolle Geschäftsbeziehungen weniger belastet fortgeführt werden. Anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beginnen Mediationsverfahren sehr zeitnah nach Entstehung bzw. Eskalation des Konfliktes und bieten somit eine vergleichsweise schnelle Lösung. Ein weiterer Vorteil der Mediation ist ein Höchstmaß an Vertraulichkeit.
Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und anders als in öffentlichen Verhandlungen können der Konfliktinhalt, Geschäftsgeheimnisse und Betriebsabläufe so geheim bleiben. Auch bietet die Mediation durch die regelmäßige Abrechnung auf Stundenbasis sowie die Möglichkeit, das Verfahren jederzeit zu beenden, eine volle Verfahrens- und Kostenkontrolle.
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Für die Wirtschaft bietet dieses Verfahren insbesondere eine Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Möglichkeit, zeit- und kostenintensive, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sollte die Mediation zu keiner Einigung führen, kann ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren trotzdem noch nachgeschaltet werden.
Verzeichnis der Mediatoren
In einem geplanten neuen gemeinsamem Mediatorenverzeichnis der niedersächsischen IHKs werden die Mediatoren nach dem Themenschwerpunkt ihrer Tätigkeit (z.B. Betriebsnachfolge, innerbetriebliche Konflikte etc.) aufgeführt sein, sodass dem Konfliktthema entsprechend schnell ein passender Mediator gefunden werden kann.