Recht und Steuern

Außergerichtliche Vermittlung

Mediation (lateinisch: Vermittlung) ist ein strukturiertes Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten, des Mediators, eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten. Der Mediator hat keine Entscheidungs- oder Zwangsgewalt. Er leitet das Verfahren, trifft aber keine eigene Entscheidung hinsichtlich des Konfliktes. Je nach Ausrichtung der Mediation macht der Mediator Lösungsvorschläge oder hält sich inhaltlich vollständig heraus.

Viele Vorteile 

Da die Konfliktparteien die Lösung des Konflikts selbst aushandeln, bietet das Verfahren die Möglichkeit, eine Vereinbarung zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Interessen bestmöglich entspricht. Durch zukunftsgerichtete Lösungen können Gesichtsverluste vermieden und wertvolle Geschäftsbeziehungen weniger belastet fortgeführt werden. Anders als in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beginnen Mediationsverfahren sehr zeitnah nach Entstehung bzw. Eskalation des Konfliktes und bieten somit eine vergleichsweise schnelle Lösung. Ein weiterer Vorteil der Mediation ist ein Höchstmaß an Vertraulichkeit. Der Mediator ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und anders als in öffentlichen Verhandlungen können der Konfliktinhalt, Geschäftsgeheimnisse und Betriebsabläufe so geheim bleiben. Auch bietet die Mediation durch die regelmäßige Abrechnung auf Stundenbasis sowie die Möglichkeit, das Verfahren jederzeit zu beenden, eine volle Verfahrens- und Kostenkontrolle.
Für die Wirtschaft bietet dieses Verfahren insbesondere eine Alternative zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Möglichkeit, zeit- und kostenintensive, langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sollte die Mediation zu keiner Einigung führen, kann ein gerichtliches oder schiedsgerichtliches Verfahren trotzdem noch nachgeschaltet werden.

Verzeichnis der Mediatoren

In einem geplanten neuen gemeinsamem Mediatorenverzeichnis der niedersächsischen IHKs werden die Mediatoren nach dem Themenschwerpunkt ihrer Tätigkeit (z.B. Betriebsnachfolge, innerbetriebliche Konflikte etc.) aufgeführt sein, sodass dem Konfliktthema entsprechend schnell ein passender Mediator gefunden werden kann.

Weitere Meldungen

Infolge einer Änderung des Glücksspielstaatsvertrages hat Niedersachsen Anfang 2022 neue Pflichten für Spielhallenbetreiber eingeführt. Inhaber und Betriebsleiter müssen nun eine Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen, und das Personal mit Kundenkontakt muss geschult werden. Ab 1. April 2023 dürfen Spielhallen in der Regel nicht weiter betrieben werden, wenn diese Vorgaben nicht erfüllt und daher die ebenfalls neu eingeführte Zertifizierung nicht vorgewiesen werden kann.
Die IHK hat sich für eine Anpassung der Handelsregisterverordnung (HRV) eingesetzt, damit personenbezogene Daten im digitalen Handelsregister besser geschützt werden. Hintergrund waren Berichte, wonach über das im Internet frei zugängliche Registerportal Dokumente mit teilweise sensiblen personenbezogenen Daten abrufbar waren. Dies stieß auf Datenschutzbedenken. Seit Ende Dezember 2022 sollen ausdrücklich nur noch Dokumente, deren Einreichung durch besondere gesetzliche Vorschriften vorgeschrieben und für den Rechtsverkehr erforderlich sind, in das digitale Handelsregister aufgenommen werden. Zusätzlich wird nun ausdrücklich die Möglichkeit eines Dokumentenaustauschs im Registerportal geregelt.
Zum 1. Januar 2023 hat der Gesetzgeber den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der bis dahin als eingetragener Verein organisiert war, in die „Deutsche Industrie- und Handelskammer“ umgewandelt, die seitdem eine Körperschaft öffentlichen Rechts ist. Ihre Mitglieder sind die 79 deutschen IHKs. Mit der Änderung hat der Gesetzgeber unter anderem auf Gerichtsurteile reagiert, nach denen einzelne IHKs unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet werden konnten, aus dem DIHK auszutreten. Durch die Rechtsformänderung ist dies nicht mehr möglich, so dass der DIHK auch weiterhin das Sprachrohr der gewerblichen Wirtschaft in Berlin ist
Unternehmen, die an Ausschreibungen im Liefer- und Dienstleistungsbereich teilnehmen möchten, können sich über die IHK im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) eintragen lassen. Sie gelten dann aufgrund der gesetzlichen Eignungsvermutung als geeignet, öffentliche Aufträge auszuführen. Damit sparen sie Zeit und Kosten für die auftragsbezogene Beschaffung der Eignungsnachweise. Ist ein Nachunternehmer durch Eintragung im AVPQ präqualifiziert, sind daneben auch die Voraussetzungen für die Befreiung von der Haftung für nicht gezahlte Sozialgaben im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienstleister erfüllt.
2023 planen wir den Aufbau eines Netzwerkes Rechnungswesen und Controlling. Damit sprechen wir Fachleute aus dem Rechnungswesen mittelständischer Unternehmen an. Wir wollen die Unternehmen vernetzen, eine Möglichkeit zum Austausch schaffen und aktuelle Informationen vermitteln. Jeweils soll es auch einen Expertenvortag geben, den die Teilnehmerinnen und Teilnehmer selbst bestimmen. Geplant sind zwei Treffen jährlich. Erster Termin: 13. April 2023, 10 bis 12 Uhr.