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Weitere Belastung durch höhere Grundsteuer vermeiden
Die Reform der Grundsteuer B hat spürbare Nebenwirkungen: Zahlreiche Kommunen haben differenzierte Hebesätze eingeführt – mit teils drastischen Erhöhungen für viele Unternehmen.
Im Jahr 2025 sind die Hebesätze für die Grundsteuer B in vielen Städten und Gemeinden des Münsterlandes und der Emscher-Lippe-Region nochmals deutlich gestiegen – und zwar unabhängig davon, ob in den Kommunen einheitliche oder differenzierte Hebesätze angewendet werden. Das zeigt eine IHK-Umfrage bei den 78 Städten und Gemeinden.
Von den 51 Kommunen in Nord Westfalen, die auch 2025 mit einheitlichen Hebesätzen für Wohnen und Wirtschaft arbeiten, haben 41 Kommunen ihre Sätze erhöht. Die stärkste Anhebung beschloss Beelen: von 476 Prozent auf 743 Prozent.
Den niedrigsten Hebesatz für Unternehmen weist die Gemeinde Schöppingen mit 413 Prozent auf. Es folgen Reken (443 Prozent) und Wettringen (490 Prozent). Am oberen Ende liegen die Städte Gladbeck mit 1.673 Prozent, Gelsenkirchen (1.397 Prozent), Rhede (1.331 Prozent), Ahlen (1.223 Prozent) und Bocholt (1.224 Prozent).
Dr. Fabian Schleithoff ist Leiter des Geschäftsbereichs Regionalpolitik Münsterland und Volkswirtschaft der IHK Nord Westfalen.
Trotz der deutlichen Steigerungen ist vielfach weiterhin unklar, welche steuerlichen Belastungen tatsächlich auf die Unternehmen zukommen. Denn die Grundsteuermessbeträge haben sich grundlegend verändert. Damit geht die für Investitionsentscheidungen wichtige Transparenz verloren. Eine nachvollziehbare und planbare Steuerlast ist jedoch ein zentrales Standortkriterium im nationalen und internationalen Wettbewerb.
Diese Entwicklung ist somit ein zusätzlicher Standortnachteil für die gewerbliche Wirtschaft, der sich auch auf Landesebene zeigt. Denn der durchschnittliche gewogene Hebesatz der Grundsteuer B lag in Nordrhein-Westfalen schon im vergangenen Jahr mit 632 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt von 568 Prozent.
Es deutet alles darauf hin, dass mit der Einführung differenzierter Hebesätze der Weg geebnet worden ist, dass die Grundsteuerbelastung für Unternehmen künftig erhöht wird. Dies erschwert Investitionen am heimischen Standort und gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit. Die IHK Nord Westfalen fordert daher, auf weitere Differenzierungen bei der Grundsteuer B zu verzichten. Die Reform darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung der Wirtschaft führen – insbesondere angesichts des verschärften internationalen Steuerwettbewerbs.
Weiterführende Informationen:
- Finanzverwaltung des Landes NRW: Grundsteuerreform (Link: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform)
- Wirtschaftsatlas (Nr. 3592230)
Über den Autor:
Dr. Fabian Schleithoff ist Leiter des Geschäftsbereichs Regionalpolitik Münsterland und Volkswirtschaft der IHK Nord Westfalen
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