Wirtschaftsspiegel
Nr. 7204356
3 min
Standort & Politik

Mutterschutz für Selbstständige gefordert

„Selbstständige Frauen leisten unglaublich viel – aber bis heute gibt es für sie keinen Mutterschutz, der sie in der Schwangerschaft und rund um die Geburt wirklich absichert.“, erklärte Johanna Röh, Vorsitzende des Mutterschutz für Alle! e.V. am 6. Oktober in Berlin. „Diese Lücke muss jetzt im Zuge der ohnehin anstehenden Reform geschlossen werden. Das schafft nicht nur Sicherheit für Familien, sondern setzt auch enormes wirtschaftliches Potenzial frei“, forderte sie.
Rund 30 selbstständige Frauen hatten vor dem Reichstagsgebäude sichtbar gemacht, welche Folgen die fehlende Absicherung rund um Schwangerschaft und Geburt für sie und ihre Betriebe haben kann. Auf großformatigen Schildern standen persönliche Erfahrungen und Konsequenzen – von Arbeiten kurz nach der Geburt über wegfallende Aufträge und Einkommen bis zur Frage, ob eine Schwangerschaft den eigenen Betrieb gefährdet. Anschließend drehten die Frauen die Schilder um: Auf der Rückseite standen die Rahmenbedingungen, die sie sich für die Zukunft wünschen.
Unterstützt wurde die Aktion von Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen. Unter anderem nahmen die Parlamentarische Staatssekretärin Silvia Breher (CDU), Bundestagsvizepräsidentin Josephine Ortleb (SPD), die ehemalige Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) sowie weitere Abgeordnete teil. Die parteiübergreifende Beteiligung machte deutlich, dass die grundsätzliche politische Unterstützung für eine Absicherung Selbstständiger inzwischen breit ist
Mutterschaftsgeld auf Grundlage eines Krankengeldanspruchs sowie privates Krankentagegeld sind derzeit die zentralen Instrumente, um einen Teil des persönlichen Verdienstausfalls rund um die Geburt aufzufangen. In der Praxis steckt jedoch viel im Kleingedruckten: Je nach Versicherungsstatus gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Bei privaten Versicherungen können zudem Gesundheitsprüfung, Ausschlüsse sowie Warte- und Karenzzeiten eine Rolle spielen. Nicht jede Selbstständige kann deshalb eine entsprechende Absicherung abschließen oder profitiert im entscheidenden Moment davon.
Auch die Höhe der Leistung kann zum Problem werden, denn sie orientiert sich am bisherigen Einkommen beziehungsweise Gewinn. Gerade bei Gründerinnen oder niedrigen Gewinnen kann die Zahlung deshalb sehr gering ausfallen. Gleichzeitig laufen betriebliche Fixkosten weiter. Hinzu kommt: Die bestehenden Leistungen sind grundsätzlich darauf ausgerichtet, einen Verdienstausfall bei ruhender oder eingeschränkter Erwerbstätigkeit zu ersetzen. Das passt nur bedingt zur Realität von Selbstständigen, die auch rund um die Geburt Leitungsaufgaben übernehmen, Entscheidungen treffen oder ihren Betrieb organisatorisch am Laufen halten müssen.
Eine weitere Lücke zeigt sich bereits während der Schwangerschaft. Krankengeld und Krankentagegeld sind auf Arbeitsunfähigkeit ausgerichtet. Für Selbstständige stellt sich aber – ebenso wie für Beschäftigte – auch die Frage, was passiert, wenn bestimmte Tätigkeiten aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht mehr ausgeübt werden können oder verantwortbar sind, ohne dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Für diese Fälle fehlt Selbstständigen bislang eine vergleichbare Absicherung.

„Entscheidend ist, jetzt im Rahmen der Elterngeld- und Mutterschutzreform eine praktikable Absicherung auf den Weg zu bringen, sie zu evaluieren und weiterzuentwickeln“, forderte Röh.