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Sachverstand für die Wirtschaft
Ein Industriestandort soll genehmigt werden, ein Betriebsgebäude ist abgebrannt: In beiden Fällen kommen Sachverständige zum Einsatz. Wer mit Alexander Koch und Patricia-Marie Knuffmann über ihre Arbeit spricht, versteht, wie wichtig ihre Expertise für Unternehmen, Behörden und Gerichte ist – und warum es zum Problem wird, dass in den kommenden Jahren zahlreiche Sachverständige altersbedingt ausscheiden. Schon heute verzögern fehlende Gutachten Verfahren um Monate. Für die gewerbliche Wirtschaft wird eine knappe Ressource damit noch knapper.
Seit knapp einem Jahr ist Alexander Koch öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich. Seine Aufgabe: Gutachten so aufzubereiten, dass Behörden auf fachlich sauberer Grundlage entscheiden können.
Oft klagen Bauherren über die Dauer der Genehmigungsverfahren bei Gewerbe- und Industriebauten. Die Kritik, so Alexander Koch, sei berechtigt, bei verzögerten Prüfungen, verspäteten Nachforderungen oder uneinheitlicher Rechtsauslegung. Das kostet Zeit, Geld und Investitionssicherheit. Nicht berechtigt sei sie aber, erklärt der Geschäftsführer der UCON GmbH aus Münster, wenn Schutzstandards pauschal als Bürokratie abgetan werden. „Viele Verzögerungen entstehen in der Praxis gar nicht durch das Recht selbst“, sagt er. „Sondern durch unklare Projektdefinitionen oder unvollständige Unterlagen.“
Das ist keine bequeme Aussage gegenüber einem Kunden. Aber Koch ist nicht dafür da, bequeme Aussagen zu machen. Er ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Genehmigungsverfahren im Umweltbereich, seit knapp einem Jahr. Er sorgt dafür, dass die Entscheidungsgrundlage fachlich sauber, plausibel und rechtssicher aufbereitet ist, damit Behörden überhaupt entscheiden können, und zwar möglichst ohne Nachforderungen.
Was Konzerne wissen und Mittelständler oft zu spät erfahren
Konzerne haben die Sachverständigenfunktion längst in ihre Prozesse integriert und warten nicht auf den Hinweis der Behörde. Bei kleineren Unternehmen läuft es oft anders: Sie erfahren erst im Gespräch mit der Behörde, dass es Sachverständige überhaupt gibt. Dann ist das Verfahren meist schon ins Stocken geraten. „Ein geschönter oder taktisch optimierter Antrag spart selten Zeit“, sagt Koch. „Er erzeugt spätere Rückfragen, Misstrauen und Konflikte — die am Ende wieder nur Zeit kosten.“
Ein Industriestandort, der seit Jahrzehnten steht, soll modernisiert werden. Was sich einfach anhört, ist es nicht: Gewachsene Strukturen, alte Genehmigungen, neue Anforderungen an Emissionen, Gewässerschutz und Sicherheit — und die offene Frage, welcher rechtliche Weg überhaupt der richtige ist. Reicht eine Anzeige? Braucht es eine Änderungsgenehmigung? Koch begleitet genau das: keinen Neubau, keinen grünen Tisch, sondern den Versuch, einen Bestand genehmigungsfähig in die Gegenwart zu führen. „Deswegen ist gute Vorbereitung kein Hemmnis“, sagt Koch. „Sondern oft der beste Beschleuniger.“
- Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Die öffentliche Bestellung ist keine Berufszulassung. Sie bescheinigt eine besondere Qualifikation. Wer sie anstrebt, muss ein besonderes Fachwissen, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und praktische Erfahrung nachweisen. Wichtig ist auch, Gutachten so zu schreiben, dass sie verständlich und nachvollziehbar bleiben.
Der Weg führt in mehreren Schritten zur Bestellung:
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Antrag bei der IHK
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Einreichung von Unterlagen, etwa Lebenslauf, Zeugnissen, Referenzen und eigenen Gutachten
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schriftliche und/oder mündliche Überprüfung durch ein Fachgremium
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Teilnahme an Grundseminaren (nicht verpflichtend)
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öffentliche Bestellung und Vereidigung nach erfolgreicher Prüfung und persönlicher Eignung
Wichtig zu wissen:
Die Bestellung ist in der Regel auf fünf Jahre befristet. Öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten weisungsfrei und unabhängig, unterliegen der Schweigepflicht und müssen sich kontinuierlich fortbilden.Weiterführende Informationen hat die IHK Nord Westfalen auf Ihrer Website zum Thema Sachverständige gebündelt. -
Wenn der Schaden schon da ist
Patricia-Marie Knuffmann ist Sachverständige für die Bewertung von Brand-, Explosions-, Sturm- und Leitungswasserschäden in und an Gebäuden. Wenn sie hinzugezogen wird, ist es meist bereits zu einem Gebäudeschaden gekommen. Ihre ersten Fragen sind immer dieselben: Worum handelt es sich bei der Schadensursache? Welche weiteren Fachkollegen sind in den Schadenfall mit einzubeziehen? Welche Maßnahmen sind als nächstes zu treffen? Wie stellt sich das voraussichtliche Ausmaß des Schadens dar?
Knuffmann sagt, als Sachverständige dürfe man sich bei der Bewertung nicht ablenken lassen von den Personen vor Ort, von der Tageszeit, dem Wetter oder einer allgemeinen Unruhe während des Schadentermins. Das Gebäude zähle. Der Sachverhalt. Die Feststellungen.
Patricia-Marie Knuffmann arbeitet im Sachverständigenbüro Knuffmann Bröckelmann GmbH. Im Januar wurde die Architektin von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellt und vereidigt. Die Prüfung gibt ihr Sicherheit – und spornt sie an: „Seit der Bestellung bilde ich mich noch gezielter fort und lese noch mehr Fachliteratur.“
Zugleich erlebt Knuffmann regelmäßig, unter welcher Belastung die Betroffenen stehen. „Ein Schadenfall ist für Geschädigte oder Versicherungsnehmer immer auch eine Ausnahmesituation“, sagt sie. Die Menschen sind betroffen, manchmal aufgewühlt, die Ausgangslagen sind häufig komplex. Fälle von Unterversicherung, nicht erkannten Deckungslücken, unzureichenden Schadenminderungsmaßnahmen - Situationen, in denen ein Schaden durch rechtzeitige Vorsorge oder die Durchführung von Sofortmaßnahmen nach dem Schadenereignis hätte abgefedert werden können. „Dadurch können zusätzliche Anforderungen entstehen“, sagt Knuffmann. „Es geht jedoch stets um den gegebenen Sachverhalt.“
Patricia-Marie Knuffmann ist Architektin, sie ist Mitarbeiterin im Sachverständigenbüro Knuffmann Bröckelmann GmbH und hat sich über Jahre in das Berufsfeld eingearbeitet. Im Januar dieses Jahres wurde sie von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellt und vereidigt. Die bestandene Prüfung gebe ihr zusätzliche Sicherheit in ihren Einschätzungen und Aussagen. Ausruhen will sie sich nicht darauf: „Seit der Bestellung bilde ich mich noch gezielter fort und lese noch mehr Fachliteratur.“
Ein Titel, der verpflichtet
Koch sagt, nach der ersten Freude habe sich vor allem ein Gefühl für Verantwortung entwickelt. Die öffentliche Bestellung sei das Ergebnis eines anspruchsvollen Verfahrens und zugleich ein Vertrauensbeweis gegenüber Gerichten, Behörden und Unternehmen. „Wer diesen Titel führt, muss nicht nur fachlich überzeugen, sondern persönlich für Unabhängigkeit, Sorgfalt und Integrität stehen.“ Seit der Bestellung prüfe er manche Dinge mit einem zusätzlichen Blick. Nicht aus Unsicherheit, sondern aus Respekt vor dem Anspruch, den der Titel mit sich bringt.
Doch zahlreiche Sachverständige werden in den kommenden Jahren altersbedingt ausscheiden. Schon heute verzögern sich Verfahren vor Gericht um viele Monate, weil Gutachten fehlen oder verspätet eingehen, erklärt Andreas Karsten. Für Unternehmen bedeutet das: Die knappe Ressource Sachverständiger wird noch knapper. Wer Genehmigungsverfahren begleitet, tut gut daran, früh darüber nachzudenken, ob im eigenen Haus jemand wächst, der diesen Weg gehen könnte.
Warum das Berufsfeld Nachfolge braucht
Koch beschreibt, wo in seinem Sachgebiet der Nachwuchs am dringendsten fehlt: dort, wo jemand eine Anlage technisch verstehen und gleichzeitig sicher einordnen muss, welches Verfahren der richtige Weg ist. Das Problem: Fachwissen in dieser Tiefe zu beherrschen, lässt sich nicht im Schnelldurchlauf erlernen. Koch selbst war beinahe zehn Jahre in der Branche tätig, bevor er sich zur Bestellung anmeldete. Wer bestellt werden will, braucht diese Praxistiefe zuerst.
Knuffmann bringt es auf den Punkt: „Sich mit anderen Fachkollegen auszutauschen und tiefer in das Berufsfeld einzusteigen, kann nur gewinnbringend sein. Ob man am Ende diesen Weg bis zur öffentlichen Bestellung geht oder nicht.“
Ihr IHK-Ansprechpartner
Andreas Karsten
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Redaktion Wirtschaftsspiegel
