Nr. 3557430
IHK-Service

Sachverständige

Bestellungsvoraussetzungen

Die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen ist wie die anderen Industrie- und Handelskammern gemäß § 36 GewO und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen in wirtschaftlichen und technischen Bereichen zuständig.

Bestellungsvoraussetzungen

Die Sachverständigenordnung der IHK Nord Westfalen ist in der zurzeit geltenden Fassung vom 20. November 2025 von der Vollversammlung gemäß § 36 GewO in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern im Lande Nordrhein-Westfalen beschlossen worden.

Sachverständige

Das Seminarprogramm des Instituts für Sachverständigenwesen (IfS) für das erste Halbjahr 2026 ist ab sofort verfügbar.

Sachverständige

Fragen und Antworten zum Thema Sachverständigenwesen

Sachverständige

Der elektronische Zugang zur Justiz und die Einführung von elektronischen Gerichtsakten ist bundesweit in vollem Gange. Damit sollen die Verfahren beschleunigt und Einsparungen bei Papier-, Druck- und Versandkosten sowie bei der Archivierung erzielt werden.

Sachverständige

Seit Januar 2018 können auch Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch übermitteln, müssen darauf aber ihre persönliche qualifizierte elektronische Signatur anbringen.