Wirtschaftsspiegel
Nr. 7081598
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Praxis & Ratgeber

Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die öffentliche Bestellung ist keine Berufszulassung. Sie bescheinigt eine besondere Qualifikation. Wer sie anstrebt, muss ein besonderes Fachwissen, persönliche Eignung, Zuverlässigkeit und praktische Erfahrung nachweisen. Wichtig ist auch, Gutachten so zu schreiben, dass sie verständlich und nachvollziehbar bleiben.

Der Weg führt in mehreren Schritten zur Bestellung:

  • Antrag bei der IHK
  • Einreichung von Unterlagen, etwa Lebenslauf, Zeugnissen, Referenzen und eigenen Gutachten
  • schriftliche und/oder mündliche Überprüfung durch ein Fachgremium
  • Teilnahme an Grundseminaren (nicht verpflichtend)
  • öffentliche Bestellung und Vereidigung nach erfolgreicher Prüfung und persönlicher Eignung

Wichtig zu wissen:

Die Bestellung ist in der Regel auf fünf Jahre befristet. Öffentlich bestellte Sachverständige arbeiten weisungsfrei und unabhängig, unterliegen der Schweigepflicht und müssen sich kontinuierlich fortbilden.
Weiterführende Informationen hat die IHK Nord Westfalen auf Ihrer Website zum Thema Sachverständige gebündelt.