Apotheker
Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) hängen davon ab, ob ein Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist. Apotheken sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 30. Mai 1956 - 1 BvF 3/53, BVerfGE 5, 25) Gewerbebetriebe. Sie zahlen daher Gewerbesteuer und sind Mitglied in der IHK.