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Mitgliedschaft und Beitrag

Alles zur Mitgliedschaft

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Eine Frau tippt auf ein Tablet. Auf dem Tisch vor ihr liegt ein Laptop und eine Mappe mit Dokumenten © Mr. Mohock/Shutterstock

Hier können Sie eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der IHK Nord Westfalen anfordern.

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Jemand lässt Tropfen aus einer braunen Flasche auf einen Löffel tropfen © bilderbox/Fotolia

Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) hängen davon ab, ob ein Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist. Apotheken sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, 30. Mai 1956 - 1 BvF 3/53, BVerfGE 5, 25) Gewerbebetriebe. Sie zahlen daher Gewerbesteuer und sind Mitglied in der IHK.

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Mann am Schreibtisch mit Tablet-PC © Westend61/Fotolia

Freiberufler sind grundsätzlich nicht Mitglied der IHK. Ob eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit vorliegt, entscheidet die Finanzverwaltung.

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Ausbilder erklärt seinem Auszubildenden etwas © auremar/Fotolia

Werden zusätzlich zur handwerklichen Tätigkeit noch andere gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt, sind Handwerksbetriebe häufig auch Mitglied bei der IHK.

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Eine Solaranlage wird auf ein Dach angebracht. © Simon Kraus/Fotolia

Unternehmen, die ausschließlich Land- oder Forstwirtschaft betreiben, sind daher nicht Mitglied der IHK.

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© bilderbox/Fotolia

Die Mitgliedschaft und Beitragspflicht bei der IHK hängt davon ab, ob ein Unternehmen gewerbesteuerpflichtig ist.