Rund um das Thema Mitgliedschaft

IHK-Mitgliedschaft für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Betreiber einer Photovoltaikanlage sind, soweit sie Strom entgeltlich einspeisen bzw. abgeben, gewerblich tätig. Damit sind sie objektiv gewerbesteuerpflichtig und somit auch gesetzliches IHK-Mitglied gem. § 2 Abs. 1 des IHK-Gesetzes. 
Photovoltaikanlagenbetreiber, deren Tätigkeit sich ausschließlich auf die Erzeugung und Vermarktung von Strom aus einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Photovoltaikanlage bis zu einer installierten Leistung von 30 Kilowatt Peak (kWp) beschränkt, sind von der Gewerbesteuer befreit (vgl. § 3 Nr. 32 Gewerbesteuergesetz) und damit kein IHK-Mitglied.
Diese Grenze lag in der Vergangenheit bei 10 kWp. Durch das Jahressteuergesetz 2022, verabschiedet am 16.12.2022, wurde diese Grenze rückwirkend zum 01.01.2022 auf 30 kWp erhöht. Damit entfällt für Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis zu 30 kWp die IHK-Mitgliedschaft rückwirkend ab dem 01.01.2022.
Einen Sonderfall stellen Betreiber mehrerer Photovoltaikanlagen dar, bei denen die Leistungen der einzelnen Anlagen jeweils unter 30 kWp liegen, die Gesamtleistung der Anlagen jedoch über 30 kWp, aber unter 100 kWp. Da die Gesamtleistung der Anlagen 30 kWp übersteigt, besteht eine IHK-Zugehörigkeit. Nach § 3 Nr. 72 Einkommensteuergesetz sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen, die in der Summe eine Leistung von 100 kWp nicht übersteigen, von der Einkommensteuer befreit und es werden keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb an die IHK übermittelt. Diese Anlagenbetreiber werden als beitragsfreie Mitglieder der IHK geführt.
Sind Sie Betreiber einer Photovoltaikanlage im Bezirk der IHK Nord Westfalen? Bitte teilen Sie uns zur Klärung der IHK-Mitgliedschaft hier die installierte Leistung der Photovoltaikanlage unter Angabe Ihrer Identnummer mit.
Unabhängig von Ihrer Zugehörigkeit zur IHK beachten Sie bitte, dass Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage verpflichtet sind, sich und die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.